20.06.2017 — Anja Giering. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Nach der Teilnahme an diesem Praxis-Seminar kennen Sie die rechtliche Grundlage zu Grundstück- und Wegenutzung und sind über alle aktuellen Rechtsfragen diesbezüglich informiert.
Mehr Infos & Anmeldung »Man könnte meinen, eine Vermieterin meinte es gut mit ihren Mietern, als sie eine defekte Warmwassertherme austauschte.
Ein Mieter, der es sich gerne in seiner Badewanne gemütlich machte, war mit dem neuen Gerät aber alles andere als zufrieden: Die ausgetauschte Warmwassertherme sei nicht geeignet, um seine Badewanne ordnungsgemäß zu befüllen. Nicht nur, dass die Badetemperatur ihm einfach nicht heiß genug war – auch das Befüllen der Wanne dauere zu lange.
Nach eingereichter Klage musste also ein Gutachter her. Dieser ließ sich in der Wohnung des Mieters ein Vollbad ein und stoppte die Zeit. Eine Befüllung der Badewanne mit 45 Grad warmem Wasser dauere demnach ca. 42 Minuten. Die Warmwassertherme sei demnach nicht ausreichend, zumal das Badewasser während des Einfüllvorgangs weiter abkühle.
Die Vermieterin argumentierte dagegen, dass 38 Grad völlig ausreichend für ein Vollbad seien. Sie gab sich besorgt, denn schließlich würden Kreislauf und Herz des Mieters sonst zu sehr belastet und auch die Haut trockne aus.
Dem folgte die Richterin genauso wenig wie irgendwelchen Paragraphen. Stattdessen verließ sie sich bei der Urteilsfindung auf ihre eigenen Vollbad-Erfahrungen: Demnach seien mindestens 41 Grad angenehm. Das Gericht gab dem Kläger Recht und ordnete die Beschaffung einer entsprechend größeren Therme an.
Der Mieter darf künftig also selbst entscheiden, bei welcher Temperatur er baden möchte – auch heiß ist zukünftig möglich.
Quelle: Amtsgericht München, Urteil vom 26.10.2011, Az.: 463 C 4744/11
Themen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?