20.12.2016 — Annika Thies. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Alle relevanten Änderungen im Vergleich zum Bundesdatenschutzgesetz für Sie im Überblick
Jetzt informieren »Nach dem vielen Weihnachtsstress in der Vorweihnachtszeit wünschen sich viele ein besinnliches und ruhiges Weihnachtsfest. Das unterstützen die beiden folgenden Mietrechturteile, die sich mit Lärm an und um Weihnachten beschäftigen:
Im ersten Fall beginnt die Zeit der Ruhe schon vor den Festtagen. Ein Kölner Vermieter wollte die Adventszeit (12. - 22. Dezember) dazu nutzen, eine neue Gasetagenheizung einbauen zu lassen. Die Bauarbeiten sollten also zwei Tage vor Heiligabend abgeschlossen sein. Der Mieter wollte dies allerdings nicht hinnehmen und so landete die Angelegenheit vor Gericht. Das Amtsgericht Köln urteilte, dass solche Arbeiten dem Mieter nicht ausgerechnet vor Weihnachten zuzumuten seien (Az.: 215 C 293/93).
Mit der besinnlichen Festtagsruhe geht es in einigen Städten sogar soweit, dass ein Taubenzüchter für seine Tauben an Heiligabend Flugverbot erhielt (Verwaltungsgericht Münster, Aktenzeichen 2 K 1412/99). Erst am zweiten Feiertag dürfen die Luken des Taubenverschlags wieder geöffnet und die Tiere in die Freiheit entlassen werden.
Das partielle Flugverbot gilt jeweils auch an den Feiertagen Ostern und Pfingsten. Schon an normalen (nicht-Feiertagen) hat besagter Taubenzüchter darauf zu achten, dass nicht mehr als 35 von seinen 100 Tauben gleichzeitig das Haus verlassen, damit die Nachbarn nicht durch die Flügelschläge gestört werden
Fazit: Gerade in der Weihnachtszeit wird viel Wert auf Ruhe gelegt, welche auch nicht durch Flügelschläge unterbrochen werden soll. Hoffentlich wurden auch die Engel darüber informiert, die ja zu Weihnachten vermehrt unterwegs sein sollen.
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