11.09.2018 — Markus Hiersche. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Jeder liebt den Geruch von frischer Pizza. Zumindest alle bis auf einen Kölner Mieter: Bei ihm führte der Pizzaduft, der rund um die Uhr aus einer benachbarten Pizzeria in seine Wohnung drang, nicht zu erhöhtem Speichelfluss und Hungergefühl, sondern zu einem vor Ekel verzogenen Gesicht.
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Von seinem Vermieter verlangte er aufgrund dieser "Geruchszumutung" eine Mietminderung, was dieser – schließlich mutet Pizza als Störfaktor grotesk an – strikt ablehnte. Da beide Seiten hart blieben, trafen sich die Parteien letztlich vor Gericht wieder.
Auch die zuständigen Richter des Amtsgerichts Köln hatten an der Klage des Vermieters wohl zunächst ihre Zweifel. Was soll schließlich an Pizzageruch derart schlimm sein, dass er einen erheblichen Mietmangel begründet? Um der Sache auf den Grund zu gehen, schickten die Richter deshalb einen unabhängigen Gutachter zur Mietwohnung, um einmal vor Ort zu „schnuppern“. Das Ergebnis war eindeutig: Auch dem Gutachter wurde binnen nur 15 Minuten schlecht. Mit flauem Magen beendete er die Ortsbegehung.
Nach dieser Begehung fiel das Urteil der Richter eindeutig aus. Sie stellten sich auf die Seite des Mieters und verordneten eine Mietminderung von 15 Prozent. Der Streit war damit beigelegt.
Ob es aber besagte Pizzeria noch gibt? Das ist uns leider nicht bekannt.
Az: AG Köln WuM 90, 338
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