08.11.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: R V Versicherung AG.
Das Dach neu eindecken, Fensteröffnungen vergrößern, Haustür austauschen: Wer sein Haus saniert, sollte zuvor seinen Versicherungsschutz überprüfen. Denn bei Sturm ist es unter Umständen nicht versichert.
„Die Wohngebäudeversicherung zahlt Sturmschäden am Haus nur, wenn das Gebäude vorher unversehrt und bewohnbar war“, sagt Christine Gilles, Versicherungsexpertin für Privatkunden beim Infocenter der R+V Versicherung. Sie rät deshalb, vor den Sanierungsmaßnahmen den Versicherungsstatus zu klären.
Grundsätzlich deckt die Wohngebäudeversicherung Schäden ab Windstärke 8. Wenn Fenster und Türen allerdings nicht vollständig geschlossen werden können oder das Dach nur notdürftig abgedeckt ist, muss die Versicherung eventuelle Schäden nicht bezahlen. Bauherren sollten Umbaumaßnahmen deshalb immer ihrer Versicherung melden.
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