12.08.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Haus & Grund Deutschland.
Das ist eine Horrorvorstellung nach dem Urlaub: Man möchte endlich wieder in seine Wohnung und stellt fest, dass der Haus- oder Wohnungsschlüssel nicht aufzufinden ist. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, umgehend seinen Vermieter über den Verlust zu informieren. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Wenn der Mieter den Verlust des Schlüssels zu verantworten hat, kann der Vermieter das Schloss auf Kosten des Mieters austauschen. Dies gilt auch, wenn Dritte einen Schlüssel verlieren, den der Mieter ihnen übergeben hat. Bei einer Schließanlage muss gegebenenfalls das komplette System ersetzt werden. Kann der Mieter ausschließen, dass verlorene Schlüssel missbraucht werden, muss das Schloss oder die Schließanlage nicht ausgetauscht werden.
Sollte der Vermieter ein Schloss oder eine Schließanlage austauschen, steht dem Mieter die gleiche Anzahl an Schlüsseln zu, die er zuvor für das ausgewechselte Schloss hatte. Dies umfasst auch die auf eigene Kosten angefertigten Nachschlüssel.
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