17.09.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Mieterbund.
"Rauchmelder können Leben retten" erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten anlässlich des 8. bundesweiten Tags des Rauchmelders am 13. September 2013. "Rauchmelder sollten in allen Häusern bzw. Wohnungen installiert werden. Dass ein großer Teil der deutschen Haushalte bisher nicht mit Rauchmeldern ausgestattet ist, ist nicht akzeptabel."
Mittlerweile gibt es in 13 von 16 Bundesländern eine gesetzliche Einbaupflicht für Rauchmelder in neue Wohnungen. Die Nachrüstfristen für bestehende Wohnungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt, spätestens bis zum 31.12.2017 (Bayern) müssen jedoch alle Bestandswohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Für den Einbau von Rauchmeldern ist dabei in der Regel der Eigentümer oder Vermieter zuständig. Nur in Mecklenburg-Vorpommern ist der jeweilige "Besitzer", das ist für die Dauer des Mietverhältnisses der Mieter, zum Einbau der Rauchmelder verpflichtet.
Die Ausstattung einer Wohnung beispielsweise mit drei Rauchmeldern im Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur kostet zwischen 50,00 und 100,00 Euro. Die regelmäßig anfallenden Wartungskosten trägt der Mieter oder der Eigentümer, der die Kosten als Betriebskosten auf den Mieter dann umlegen kann.
Siebenkotten: "In den Bundesländern, in denen der Einbau von Rauchmeldern nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten Mieter bzw. Vermieter jetzt handeln und Rauchmelder freiwillig installieren."
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