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Silbentrennung nach "neuer" Rechtschreibung

01.10.2014  — Lars Kaupisch.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Im Zuge der letzten Reform der deutschen Rechtschreibung wurden auch die Regeln für die Silbentrennung geändert. Hauptsächlich dahingehend, dass strikt nach Sprechsilben getrennt wird – doch wie immer gibt es Ausnahmen wie bei der Trennung von "ck".

Grundsätzlich war die Überarbeitung der Silbentrennung eine gute Sache, denn hier gab es wirklich Vereinheitlichungspotential. Seither gibt es prinzipiell nur noch eine Trennregel: strikt nach Sprechsilben zu trennen. Damit wurden auch Ausnahmeregeln wie das bekannte "trenne nie st, denn es tut den beiden weh" aufgehoben. Aus "Fen-ster" wurde "Fens-ter", aus "mei-stens" wurde "meis-tens".

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Allerdings wurde die Einheitlichkeit nicht bis ins Letzte durchgezogen. Das betrifft die Trennung von Doppelkonsonanten, genauer gesagt des "ck".

Doppekonsonanten treten im Regelfall nach kurzen betonten Vokalen auf, um eben deren Kürze anzuzeigen. Zu sehen ist das an Wörtern wie "doppel", "Bett", "Ebbe" oder "Wanne". Diese Wörter besitzen bei Mehrsilbigkeit eine Trennstelle innerhalb des Doppelonsonanten, Sie würden also "dop-pel", "Eb-be" und "Wan-ne" schreiben. Anders funktioniert die Verdoppelung für "k" und "z". Schließlich schreibt man "wickeln" und "Katze" anstelle von "wikkeln" und "Kazze".

Während "tz" schon immer und auch heute noch "t-z" getrennt wurde, kennen viele die Schreibung mit "kk" noch als getrennte Schreibung von Wörtern mit "ck". Vor der Rechtschreibreform schrieb man nämlich "wik-keln", was nach der Regel "Trennung nach Sprechsilben" auch richtig wäre. Hier wurde der Doppelkonsonant als Silbengelenk begriffen, sodass der verdoppelte Konsonant als Ende und Anfang der verbundenen Silben auftauchte.

Heute gilt für "ck" dennoch die exklusive Ausnahmeregel, das "ck" vollständig in die nächste Zeile zu schreiben, also "wi-ckeln". Natürlich hat auch diese Regel einen Grund, nämlich Rechtschreibregel § 111. Demnach werden Buchstabenverbindungen wie "ch", "sch", "ph" oder eben "ck" so aufgefasst, dass sie zwar aus mehreren Buchstaben bestehen, aber nur einen Konsonanten abbilden und deshalb auch nur wie ein Konsonant behandelt werden.

Nach moderner Rechtschreibung wird "ck" also schlicht anders klassifiziert als früher. Insofern bleibt es für die Silbentrennung bei der einen eingangs genannten Regel, nach Sprechsilben zu trennen. Die Nicht-Trennung von "ck" ist davon keine Ausnahme, sondern hat ihre Ursache lediglich in der Zuordnung zu Einzel- anstatt zu Doppelkonsonanten.


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