25.07.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen .
Schulferien sind für Kinder und Jugendliche die schönste Zeit im Jahr. Doch nicht jeder von Ihnen entspannt sich im Freibad oder fährt in Urlaub. Viele Schülerinnen und Schüler möchten sich etwas hinzuverdienen. Arbeitsminister Guntram Schneider sagte in Düsseldorf: „Es ist zu begrüßen, wenn Jugendliche schon früh in die Arbeitswelt hineinschnuppern, Berufsfelder kennenlernen und erste praktische Erfahrungen im Arbeitsleben sammeln. Die Schulferien sollen jedoch in erster Linie der Erholung dienen. Deshalb dürfen Ferienjobs die Möglichkeiten zur Regeneration nicht einschränken, die Gesundheit nicht belasten und die schulischen Leistungen nicht beeinträchtigen.“
Der Gesetzgeber habe deshalb enge Grenzen für Schülerjobs gesetzt, so der Minister weiter. Im Jugendarbeitsschutzgesetz sind klare Regelungen festgelegt, die unbedingt im Interesse der jungen Leute beachtet und eingehalten werden müssen. Grundsätzlich besteht für Kinder und Jugendliche ein Arbeitsverbot, das jedoch für Kinder ab 13 und Jugendliche ab 15 Jahren Ausnahmen enthält. Hier die wichtigsten Regeln:
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