13.02.2025 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Hans Böckler Stiftung.
Das heißt: Alle heute Erwerbstätigen sowie junge Menschen, die aktuell kurz vor Eintritt ins Berufsleben stehen und ein wesentlicher Teil der heutigen Rentner*innen erhalten im Verhältnis zu ihren Beiträgen überproportional mehr Rente. Der positive Effekt zeigt sich, mit leichten Unterschieden, für Frauen wie Männer. Je nach Geburtsjahr und Geschlecht liegen bei einer Stabilisierung des Rentenniveaus die internen Renditen des Beitragsteils, der in den individuellen Rentenanspruch fließt, bei 3,3 bis 4,1 Prozent, das ist bis zu 0,2 Prozentpunkte höher als ohne Stabilisierung. Am stärksten steigt die interne Rendite für Versicherte, die zwischen den frühen 1960er und den frühen 1980er Jahren geboren sind. Damit gleicht die Stabilisierung ein Stück weit aus, dass die Jahrgänge bis 1970 aktuell pro eingezahltem Euro bisher etwas unterdurchschnittliche Renditen verzeichnen. Bei den ältesten und den jüngsten Geburtsjahrgängen ist der Renditen-Effekt der Stabilisierung zwar deutlich geringer, aber gleichwohl eindeutig positiv. Das ergibt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Angesichts der Ergebnisse sei die These nicht haltbar, eine Stabilisierung des Rentenniveaus würde jüngere Generationen benachteiligen, schreiben die Autor*innen João Domingues Semeano, Prof. Dr. Sebastian Dullien, Prof. Dr. Camille Logeay und Dr. Ulrike Stein.
„Die Zahlen zeigen, dass sich die Mitgliedschaft in der umlagefinanzierten Rentenversicherung lohnt, denn sie wirft für alle betrachteten Jahrgänge ordentliche Renditen ab, die spürbar über der erwarteten Inflation liegen. Das gilt ausdrücklich auch für die Jungen, eine Benachteiligung jüngerer Generationen ist nicht zu erkennen. Eine Stabilisierung des Rentenniveaus verbessert das Verhältnis zwischen individuellen Beiträgen und daraus erwachsenden Renten sogar weiter“, fasst Sebastian Dullien, der wissenschaftliche Direktor des IMK, die Ergebnisse zusammen. „Davon profitieren ebenfalls alle derzeit erwerbstätigen oder noch nicht erwerbstätigen Geburtsjahrgänge bis ans Ende unseres Simulationszeitraums. Denn die höheren künftigen Rentenauszahlungen bringen ihnen unter dem Strich mehr als sie die künftig höheren Beiträge kosten.“
Die Berechnungen erfolgen auf Basis des neuen DyReMo-Rentenmodells, das Camille Logeay und João Domingues Semeano an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin mit Förderung der Hans-Böckler-Stiftung entwickelt haben. Perspektivisch soll es als Open-Source-Modell interessierten Wissenschaftler*innen für eigene Forschung zur Verfügung gestellt werden. Damit soll die Debatte um Reformen der Rentenversicherung auf eine sachlichere und transparentere Ebene gehoben werden.
Eine realistische Betrachtung relativiere auch die Zahlungen aus dem Bundeshaushalt an die Rentenkasse, betont Dullien. Kritiker*innen der gesetzlichen Rente hantierten beim Bundeszuschuss oft mit absoluten, für viele Jahre zusammengerechneten Milliardenbeträgen. Das wirke auf den ersten Blick beeindruckend, zur Beurteilung wäre aber eine Darstellung der Zahlungen relativ zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) besser geeignet. Berechne man aus den Regierungsprojektionen zu den Bundeszuschüssen und Projektionen für die BIP-Entwicklung diese Quoten, so bleibt nach der Analyse der Anstieg auch bei einer Stabilisierung wie im Rentenpaket II vorgesehen sehr moderat: Von 2020 bis 2035 steigen die Bundeszuschüsse von 2,2 Prozent auf 2,4 Prozent des BIP. Relativ zur Wirtschaftsleistung lägen damit die Zuschüsse zur Rentenversicherung auch 2035 nicht höher als schon 2003, als es 2,8 Prozent des BIP waren. „Ein relevantes Haushaltsproblem für den Bund lässt sich aus diesem Anstieg nicht erkennen“, so Dullien.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt nach den in der Studie enthaltenen Simulationsrechnungen ähnlich stark wie in den Berechnungen der Bundesregierung von derzeit 18,6 Prozent auf 22,4 Prozent 2035. Danach bleibt der Satz bis zur Mitte des Jahrhunderts konstant, um danach wieder leicht zu steigen. Grund ist vor allem die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung, die auf der Auszahlungsseite aber auch dazu führt, dass die Rentner*innen über eine längere Zeit Renten – und damit in der Summe einen höheren Betrag – erhalten als frühere Generationen.
Diese Logik gelte für alle Alterssicherungssysteme, unabhängig ob diese kapitalgedeckt oder – wie die gesetzliche Rente in Deutschland – umlagefinanziert seien, betonen die Forschenden. „Da den steigenden Beiträgen auch steigende Leistungen gegenüberstehen, wirken die Rentenbeiträge nicht wie Steuern. Sie sind – wie es auch die Bundesbank beschreibt – eher eine obligatorische Vorsorge“, erläutert IMK-Direktor Dullien. „Deshalb haben die steigenden Rentenbeiträge gesamtwirtschaftlich auch keine negativen Wachstums- oder Beschäftigungseffekte.“
Die dargestellten internen Renditen beziehen sich auf Personen aus Westdeutschland mit einem durchschnittlichen Verdienstprofil und durchgängiger Erwerbsbiografie bis zum gesetzlichen Renteneintritt. Die Berechnung konzentriert sich auf Westdeutsche, weil aufgrund der Währungsreform bei der deutschen Wiedervereinigung eine sinnvolle detaillierte Renditeberechnung für Ostdeutsche kaum möglich ist. Der grundsätzliche Zusammenhang – höhere Renditen durch Stabilisierung des Rentenniveaus – bleibt aber auch dort intakt.
Als Datenbasis verwendet die Berechnung mit dem DyReMo-Modell die mittlere Variante der 15. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung von Destatis einschließlich der dort enthaltenen Annahmen über die Entwicklung der ferneren Lebenserwartung, eine Fortschreibung der historischen Arbeitsmarktentwicklung, unter der das Modelloutput den Schätzungen des BMAS entspricht, sowie die Annahme eines nominalen Lohnwachstums von 3 Prozent pro Jahr.
Zur Berechnung der Rendite muss unter anderem differenziert werden zwischen Beiträgen, die für die enge Alterssicherung aufgewendet werden, und solchen Beiträgen, die in andere Absicherungselemente fließen wie die Erwerbsunfähigkeitsrenten, die Hinterbliebenenrenten sowie Rehabilitationsleistungen, so dass ein direkter Vergleich mit Erträgen aus privaten Kapitalanlagen schwierig ist. Der Sachverständigenrat für Wirtschaft (SVR) legt deshalb einen Korrekturfaktor an, mit dem die Rendite nur für jenen Teil der Beiträge berechnet wird, der in die Alterssicherung fließt. Die Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit und der Hinterbliebenen werden dabei quasi wie separate Versicherungen betrachtet, deren Analyse außen vorbleiben. Das IMK folgt diesem Ansatz. Die nach dieser Methodik berechneten Renditen sind in der Abbildung im Anhang als Renditen „mit Korrekturfaktor“ ausgewiesen.
Bild: Hasan Albari (Pexels, Pexels Lizenz)
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