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Steuerfreie Gesundheitschecks für Manager

19.08.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: BPM - Bundesverband des Personalmanager.

Finanzämter müssen Steuerfreiheit von kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen für Führungskräfte anerkennen.

Das BPM-Präsidium appelliert an die Finanzverwaltungen der Länder, Gesundheitschecks für leitende Mitarbeiter nicht als Teil der Vergütung zu werten.

Wenn kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden, bilden sie keinen geldwerten Vorteil und sind damit auch nicht steuerpflichtig.

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Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Geschäftsführer und leitende Angestellte sind die Taktgeber eines jeden Unternehmens. Wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ausfallen, beeinträchtigt dies die Betriebsabläufe in starkem Maße. Deshalb bieten viele Firmen Vorsorgeuntersuchungen für Führungskräfte an, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden.

Trotz eindeutiger Rechtsprechung (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.9.2009 - 15 K 2727/08 L) beurteilen dennoch einige Finanzämter diese Gesundheitschecks als einkommenssteuerpflichtigen Sachbezug. Diese Praxis ist jedoch unrechtmäßig, wenn sich die Angebote zur medizinischen Vorsorge auf Führungskräfte beschränken und damit das Unternehmensinteresse daran überwiegt. Für die Steuerfreiheit spricht auch die Tatsache, dass dieselben Untersuchungen von der Krankenversicherung übernommen würden.

„Steuerliche Anreize erhöhen die Bereitschaft der Arbeitgeber, in die Gesundheit der Mitarbeiter zu investieren“, sagt BPM-Präsident Joachim Sauer. „Wenn die Beschäftigten bis 67 fit bleiben sollen, spielt die Gesundheitsförderung in den Unternehmen eine ganz entscheidende Rolle“, so Sauer weiter. Deshalb sollten die Finanzverwaltungen den Unternehmen an dieser Stelle auch keine Steine in den Weg legen.

Über den BPM
Der Bundesverband der Personalmanager (BPM) ist die berufsständische Vereinigung für Personalmanager aus Unternehmen, Organisationen und Verbänden. Der Verband mit Sitz in Berlin vertritt die Interessen seiner rund 3.800 Mitglieder auf regionaler und Bundesebene gegenüber der Politik und der Wirtschaft. Er bezieht in der öffentlichen Diskussion Stellung zu Themen, die den Berufsstand betreffen. Mitglied werden können ausschließlich hauptberuflich tätige Personalverantwortliche bzw. Mitarbeiter der Personalabteilungen. Die Mitgliedschaft im BPM ist personengebunden.

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