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Streitschlichtung mit Astschere und Säge statt mit Paragrafen

30.09.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: HGV aktuell.

Gerichte entscheiden täglich über zahlreiche Rechtsstreitigkeiten mit durchdachten Urteilen und Beschlüssen. Das muss aber nicht immer so sein. Manchmal ist eine praktische und schnelle Lösung mit scharfem Werkzeug die einfachste und beste.

Das hat sich auch ein Amtsrichter aus Delmenhorst gesagt, als er den langjährigen Streit zwischen zwei Grundstücksnachbarn über den Bewuchs entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze zu entscheiden hatte. Während der eine Nachbar darauf bestand, dass keine Zweige und Äste auf sein Grundstück hinüber wachsen, war es dem anderen Nachbar wichtig, dass sich die Bäume und Sträucher in seinem Garten möglichst natürlich entfalten können. Ein früherer Vergleich vor dem Schiedsmann ließ sich trotz anwaltlicher Hilfe nicht in eindeutige Handlungsanweisungen umsetzen. So stritten die Nachbarn vor Gericht weiter. Der zuständige Amtsrichter ordnete kurzerhand einen Ortstermin gemeinsam mit den streitenden Parteien und ihren Anwälten an. Dort war schnell klar, es muss eine unwiderrufliche und praktische Entscheidung her.

Der Richter bat die eine Partei um eine scharfe Astschere und die andere Partei um eine ebensolche Bügelsäge. Statt endloser juristischer Diskussionen ging er jeden Baum und jeden Strauch Ast für Ast mit den Parteien durch und legte mit Zustimmung der Parteien selber Hand an. Der Streit erledigte sich im Handumdrehen.

Die Parteien akzeptierten diese praktische Lösung und der Rechtsstreit konnte beendet werden. Allerdings muss der Amtsrichter jetzt noch über die Kosten des Rechtsstreits entscheiden.

Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg
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