22.05.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verivox.
Ein Musterhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh) bezahlt in ländlichen Gegenden durchschnittlich 1.138 Euro im Jahr. Der bundesweite Durchschnitt in urbanen Gebieten liegt bei 1.121 Euro und damit rund 2 Prozent niedriger.
Werden nur die neuen Bundesländer betrachtet, steigt der Preisunterschied auf über 4 Prozent an – in Mecklenburg-Vorpommern sind es sogar über 16 Prozent: Stadtbewohner bezahlen hier durchschnittlich 1.076 Euro, während auf dem Land 1.252 Euro fällig werden. Vergleichsweise hoch sind die Unterschiede auch im Saarland und Brandenburg (6 Prozent).
Aber nicht in jedem Bundesland ist Strom auf dem Land teurer. Günstiger als in der Stadt haben es die Bewohner ländlicher Gebiete in Hessen (-4 Prozent), Bayern (-2 Prozent) und Thüringen (-0,3 Prozent).
Ein Grund für das Stadt-Land-Gefälle sind die unterschiedlichen Netzentgelte, die immerhin ein Viertel des Strompreises ausmachen. Da auf dem Land und insbesondere in den neuen Bundesländern die Einwohnerdichte gering ist, verteilen sich hier die Netzkosten auf tendenziell weniger Einwohner.
Auch die Herausforderungen der Energiewende spielen eine Rolle: „Windräder oder Solaranlagen werden besonders oft in ländlichen Gebieten gebaut und die Netzkosten werden von den Verbrauchern des örtlichen Verteilnetzes getragen“, erklärt Mathias Köster-Niechziol, Energieexperte bei Verivox.
Die Stromkosten wurden anhand des Verivox-Verbraucherpreisindex Strom ermittelt. Er berücksichtigt die Preise der Grundversorger und der 30 wichtigsten überregionalen Stromanbieter für einen Jahresverbrauch von 4.000 kWh.
Städtische und ländliche Regionen wurden anhand der Haushaltszahlen pro Postleitzahlengebiet ermittelt. PLZ-Gebiete mit bis zu 5.000 Haushalten wurden als ländlich, Gebiete ab 20.000 Haushalte als städtisch kategorisiert.
Themen
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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