26.05.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
2019 galt das noch für 46, beziehungsweise 34 Prozent. Das zeigen Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen Befragung von rund 16.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). „Der rückläufige Trend in der Branchentarifbindung setzt sich damit fort“, sagt IAB-Forscherin Susanne Kohaut.
Die Verbreitung von Firmen- oder Haustarifverträgen blieb im Vergleich zum Vorjahr weitgehend konstant: diese Form der Tarifbindung galt 2020 für 8 Prozent der westdeutschen und für 11 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten. 47 Prozent der westdeutschen und 57 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten arbeiteten 2020 in Betrieben, in denen es keinen Tarifvertrag gab.
Die Tarifbindung nimmt mit der Betriebsgröße zu. Besonders hoch ist der Anteil der Beschäftigten, die unter einen Branchentarifvertrag fallen, im Bereich der Öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherung mit 80 Prozent, besonders gering ist der Anteil im Bereich Information und Kommunikation mit 11 Prozent.
Auf Betriebsebene werden die Interessen der Beschäftigten vielfach durch Betriebsräte vertreten. Im Jahr 2020 waren in Ostdeutschland 36 Prozent der Beschäftigten durch einen Betriebsrat vertreten, in Westdeutschland traf dies auf 40 Prozent zu. In den letzten Jahren hat sich der langjährige Rückstand Ostdeutschlands bei der betrieblichen Mitbestimmung verringert. Diese Annäherung beruht auf einer rückläufigen Reichweite im Westen und einer Zunahme im Osten. Lag 2016 der Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat im Westen noch 9 Prozentpunkte über der im Osten, betrug der Abstand 2020 4 Prozentpunkte.
Die Daten sind abrufbar unter http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/Daten_zur_Tarifbindung.xlsx. Sehen Sie hierzu auch die dazu erschienene Grafik Aktuell im IAB-Forum.
Bild: andibreit (Pixabay, Pixabay License)
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