08.11.2016 — Timm Haase. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Die Betriebsprüfungen führten im Jahr 2015 zu einem Mehrergebnis von etwa 16,8 Mrd. Euro. Für die Finanzverwaltung waren dabei 13.620 Prüfer im Einsatz und erzielten durchschnittlich ein Mehrergebnis von rund 1,23 Mio. Euro pro Prüfer. Von den 7.920.418 Betrieben, die in der Betriebskartei der Finanzämter erfasst sind, wurden 191.787 Betriebe geprüft. Das entspricht einem Anteil von 2,4 %. Ergebnisse von Lohnsteueraußenprüfungen, von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und von Steuerfahndungsdiensten sind in der Statistik nicht enthalten.
Den größten Anteil am Mehrergebnis für das Jahr 2015 insgesamt hat die Körperschaftsteuer (24,8 %; 3.800.352.397 Euro), gefolgt von der Gewerbesteuer (23,8 %; 3.753.618.135 Euro). Daneben haben aber auch die Einkommensteuer mit 15,1 % (2.388.372.264 Euro) und die Umsatzsteuer mit 12,7 % (2.004.855.306 €) einen wesentlichen Anteil am Mehrergebnis. Das Mehrergebnis im Bereich der Zinsen nach § 233a AO beträgt 2.885.124.150 € (18,3 %) und entspricht damit den Mehrergebnissen der Vorjahre.
Nach der Betriebsprüfungsordnung sind die Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe in der so genannten Betriebskartei zu führen. Die Betriebe, die diese Größenmerkmale nicht erfüllen, werden in der Kategorie der Kleinstbetriebe zusammengefasst. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung der in der Betriebskartei geführten Betriebe.
2015 | |
Großbetriebe | 196.402 |
Mittelbetriebe | 820.778 |
Kleinbetriebe | 1.214.853 |
Kleinstbetriebe | 5.688.385 |
Insgesamt | 7.920.418 |
Um eine effektive Betriebsprüfung zu erreichen, werden die zu prüfenden Betriebe unter Risikogesichtspunkten ausgewählt. In der Regel werden Großbetriebe lückenlos geprüft, andere Betriebe werden unter Risikogesichtspunkten gezielt geprüft. Die Einteilung in die Größenklassen ab dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018 erfolgt nach den nachfolgend dargestellten Merkmalen.
Betriebsmerkmale | Großbetriebe | Mittelbetriebe | Kleinbetriebe | |
Handelsbetriebe | Umsatzerlöse oder | über 8,0 Mio. | über 1,0 Mio. | über 190.000 |
steuerlicher Gewinn | über 310.000 | über 62.000 | über 40.000 | |
Fertigungsbetriebe | Umsatzerlöse oder | über 4,8 Mio. | über 560.000 | über 190.000 |
steuerlicher Gewinn | über 280.000 | über 62.000 | über 40.000 | |
Freie Berufe | Umsatzerlöse oder | über 5,2 Mio. | über 920.000 | über 190.000 |
steuerlicher Gewinn | über 650.000 | über 150.000 | über 40.000 | |
Andere Leistungsbetriebe | Umsatzerlöse oder | über 6,2 Mio. | über 840.000 | über 190.000 |
steuerlicher Gewinn | über 370.000 | über 70.000 | über 40.000 | |
Kreditinstitute | Aktivvermögen oder | über 160 Mio. | über 39 Mio. | über 12 Mio. |
steuerlicher Gewinn | über 620.000 | über 210.000 | über 52.000 | |
Fälle mit bedeutenden Einkünften | Summe der positiven Einkünfte (Arbeitnehmer, Kapitalvermögen, V+V) | über 500.000 Einstufung immer als Großbetrieb |
Quelle:
Bundesministerium der Finanzen
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