20.10.2015 — Timm Haase. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Die Bundesregierung hatte am 19. Dezember 2014 im Bundesrat in einer Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften angekündigt, noch offene und zu prüfende Ländervorschläge Anfang 2015 in einem Steuergesetz aufzugreifen. Mit dem nun vorliegenden Gesetz, das auf Initiative des Finanzausschusses des Bundestages in „Steueränderungsgesetz 2015“ umbenannt wurde, werden diese Ankündigungen nun endlich umgesetzt. Das Jahressteuergesetz 2015 beruht überwiegend auf Vorhaben, die in den Steueränderungspaketen in 2014 nicht untergebracht werden konnten. Da im Gesetzgebungsverfahren jedoch zahlreiche Änderungen hinzugekommen sind, die über die ursprüngliche Protokollerklärung hinausgehen, machte die Umbenennung des Gesetzes Sinn.
Umsatzsteuer
Einkommensteuer
Körperschaftsteuer
Steuerberatungsgesetz
Die Änderungen im Steueränderungsgesetz 2015 treten, mit Ausnahme der Änderungen des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes, ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. Die Änderungen im Einkommensteuer- und im Körperschaftsteuergesetz werden dagegen erst zum 01.01.2016 in Kraft treten.
Quelle: Beschlussempfehlung des deutschen Bundestages zum Jahressteuergesetz 2015
Themen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?