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Tierhalteverbot ist nicht gleich Tierhalteverbot

22.07.2014  — Anja Laß.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Wenn im Mietvertrag steht, dass es in der Wohnung oder der Wohnanlage nicht gestattet ist, Tiere - und im konkreten Fall: Katzen - zu halten, ist damit eigentlich alles gesagt. Eigentlich …

Denn es gibt durchaus Ausnahmeregelungen, die es einem Mieter trotz Verbotsklausel im Mietvertrag gestatten, ein Haustier zu halten. Im konkreten Fall nahm eine Mieterin ihren Lebensgefährten und dessen Kind bei sich in der Wohnung auf. Obwohl im Mietvertrag verzeichnet wurde, dass die Haltung von Haustieren untersagt sei, zog auch gleich die Katze des Kindes mit in die Wohnung ein.

Wie zu erwarten war, verlangte der Vermieter, dass die Katze aus der Wohnung zu entfernen sei, denn schließlich vereinbare man Mietverträge mit entsprechenden Verbotsklauseln ja nicht zum Spaß. Der Fall landete vor Gericht, da sich die Mieterin weigerte, das Tier herzugeben.

Zugunsten der Katze sprach in diesem Fall ein ärztliches Attest. Da nämlich das Kind an einer psychischen Erkrankung litt, wurde die Katze als Therapiepartner angeschafft.

Ganz à la „der Zweck heiligt die Mittel“ gab das Amtsgericht der Mieterin Recht und die Katze durfte bleiben. Denn trotz eindeutiger Verbotsklausel im Mietvertrag ist es gemeinhin anerkannt, dass Tiere in der Wohnung gehalten werden dürfen, wenn ihre Halter aus gesundheitlichen Gründen auf sie angewiesen sind.

Dieser Artikel stellt weder eine Rechtsauskunft dar noch kann die Gewährleistung übernommen werden, dass der Beitrag in jedem Detail der derzeit gültigen Rechtsprechung entspricht. Er dient lediglich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit im rechtlichen Sinne. Eine Rechtsauskunft darf nur durch eine juristisch ausgebildete Person erfolgen. Die Redaktion bemüht sich, vor allem die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann es aber vorkommen, dass rechtliche Fragen von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt sind oder unterschiedliche Rechtsauffassungen zu einem Thema bestehen.

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