07.02.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: LSG Niedersachsen-Bremen.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung des Unfallereignisses vom 7. Dezember 1965 als Arbeitsunfall.
Der am 30. April 1944 geborene Kläger befand sich im Dezember 1965 im Rahmen seiner Tätigkeit als Innenarchitekt auf einer mehrtägigen Dienstreise für seinen damaligen Arbeitgeber, einem Unternehmen für Büroausstattungen. Die Dienstreise war für den Zeitraum vom 6. Dezember 1965 bis zum 8. oder 9. Dezember 1965 geplant. Zu diesem Zweck bezog er ein Hotelzimmer in der Gaststätte "G. " in H. im Landkreis I. (Niedersachsen), ca 18 km von J. entfernt. Am 6. Dezember 1965 nahm der Kläger ganztägig, bis ca 20 Uhr, einen Geschäftstermin in der Stadtverwaltung J. wahr. Anschließend traf er sich mit seiner Freundin und späteren Ehefrau, die zum damaligen Zeitpunkt im K. -Krankenhaus J. arbeitete, in J. in einem Restaurant. Auf dem Rückweg ins Hotel wurde sein Pkw gegen 0:30 Uhr auf der L. Landstraße von einer Windbö erfasst und prallte gegen einen Alleebaum. Ausweislich des Durchgangsarztberichts vom 24. Januar 1965 erlitt der Kläger dabei eine Zertrümmerungsfraktur des kleinen Beckens und eine Hüftgelenksluxation links.
Mit Bescheid vom 7. Juli 1966 lehnte die damalige Maschinenbau- und Kleineisenindustrie-BG als Rechtsvorgängerin der Beklagten die Gewährung einer Entschädigung aus Anlass des Ereignisses vom 7. Dezember 1965 mit der Begründung ab, der Kläger habe den Heimweg aus eigenwirtschaftlichen Gründen um etwa sechseinhalb Stunden später angetreten. Infolge der langen Dauer der Unterbrechung des Heimwegs könne die Fahrt nach H. in der Nacht zum 7. Dezember 1965 nicht mehr als Heimweg von den Dienstgeschäften angesehen werden, sondern müsse als Rückweg von einer privaten Tätigkeit gewertet werden. Der Bescheid ist bestandskräftig geworden.
Im Mai 2010 wandten sich die Ärzte des Klägers anlässlich einer geplanten Total-Hüftendoprothese (Hüft-TEP) an die Rechtsvorgängerin mit der Bitte um Kostenerstattung. Mit seinen Schreiben vom 28. Juni 2010 und 21. Januar 2011 teilte der Kläger mit, dass die BG in ihrem Bescheid vom 7. Juli 1966 nicht vom korrekten Unfalldatum und von einer unzutreffenden Zeitspanne zwischen Beendigung der dienstlichen Tätigkeit und Antritt des Heimweges ausgegangen sei.
(…)
Die statthafte und zulässige Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Feststellungsklage des Klägers hat in der Sache Erfolg. Der Kläger stand unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, als er am 7. Dezember 1965 mit dem Pkw verunglückte. Der Bescheid der Beklagten vom 22. Februar 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 4. Juli 2011 ist deshalb rechtswidrig. Der Kläger hat Anspruch auf Rücknahme des Bescheides vom 7. Juli 1966, mit dem die Rechtsvorgängerin der Beklagten die Anerkennung des Ereignisses vom 7. Dezember 1965 als Arbeitsunfall abgelehnt hat.
Nach § 44 Abs 1 SGB X ist ein Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass des Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Bei dem Unfallereignis vom 7. Dezember 1965 handelt es sich um einen Arbeitsunfall.
(…)
Vorliegend besteht zwischen der Unfallfahrt und der betrieblichen Tätigkeit des Klägers insofern eine Verbindung, als unmittelbarer Anlass für die Fahrt, die ihn nach H. geführt hat, eine geschäftliche Besprechung in der Stadtverwaltung J. als Bestandteil einer mehrtägigen Geschäftsreise war und dass sich der Unfall auf einem Streckenabschnitt der L. Landstraße ereignete, den er für den Rückweg zu seiner Unterkunft ohnehin hätte benutzen müssen, um von dort aus am nächsten Tag weitere Geschäftstermine wahrzunehmen. Entgegen der Einschätzung des SG ist vorliegend von einem rechtlich bedeutsamen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit auszugehen.
(…)
Bei einer Dienst- oder Geschäftsreise geht der Versicherungsschutz durch eine eingeschobene private Verrichtung im Regelfall nicht endgültig verloren, sondern lebt nach deren Beendigung mit der Fortsetzung des angefangenen Weges wieder auf.
(…)
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.09.2012, Aktenzeichen: L 3 U 28/12 (in Auszügen)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?