07.05.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Randstad Deutschland GmbH & Co. KG.
Geht es nach den betroffenen Unternehmen, hat das Gesetz seinen Zweck verfehlt, wie die Ergebnisse der aktuellen Randstad-ifo-Personalleiterbefragung zeigen.
Lediglich 13 % der befragten Personalleiter sind der Meinung, das Entgelttransparenzgesetz sei eine wirkungsvolle Maßnahme, um Lohnungleichheiten zu reduzieren. Ein häufiger Kritikpunkt ist die mit dem Gesetz verbundene Auskunftspflicht und der dadurch entstehende Verwaltungsaufwand. Außerdem wird die Umsetzung der Auskunftspflicht angezweifelt, da sie erst in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern gilt und nur ein gemittelter Gehaltswert von mindestens sechs Kollegen angefragt werden darf.
© Randstad
Das Entgelttransparenzgesetz ist komplex und für einige Unternehmen schwer zu durchschauen. Rund ein Viertel der Befragten wusste nicht, ob ihr Unternehmen von den Auflagen betroffen ist. Noch größer ist der Teil der Personalleiter, die sich kein Urteil darüber zutrauen, ob das Gesetz effektiv ist oder nicht. 45 % der Befragten hatten keine Meinung dazu.
„Eine Regelung, die in erster Linie Arbeitnehmer schützen soll, muss für diese einfach zu begreifen sein. Für Angestellte ohne entsprechendes Fachwissen kann das Entgelttransparenzgesetz einschüchternd wirken und sie davon abhalten, einen Antrag auf Auskunft zu stellen“, so Petra Timm, Director Group Communication Randstad Deutschland. „Auch wenn das Gesetz noch Verbesserungspotential hat, stellt es dennoch einen wichtigen Schritt in der Diskussion um faire Bezahlung in Unternehmen dar.“
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat inzwischen einen Entgeldtransparenz-Quickcheck herausgegeben, mit dem Unternehmen prüfen können, ob sie vom Entgelttransparenzgesetz betroffen sind. Arbeitnehmer können die Lohnauskunft über Formulare beantragen.
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