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Unternehmen brauchen konsequentes Forderungsmanagement - deutliche Kostensteigerung

21.09.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Süddeutscher Gläubigerschutzverband e.V..

Staat verfolgt Steigerung der Zwangsvollstreckungskosten

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Dem Gesetzentwurf liegt der Abschlussbericht zur „Zwischenlösungen bis zur Umsetzung des Beleihungsmodells im Gerichtsvollzieherwesen“ der Staatssekretärsarbeitsgruppe vom 04.03.2009 zu Grunde. Vorgesehen ist eine deutliche Steigerung der Kosten der Gerichtsvoll­ziehertätigkeit sowie die Einführung einer Erfolgsvergütung. So soll die Zustellung von 2,50 Euro auf 3,50 Euro (40 %) bzw. 7,50 Euro auf 9,50 Euro (27 %) verteuert werden, die Pfändung von 20,00 Euro auf 25,00 Euro (20 %) oder die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung von 30,00 Euro auf 40,00 Euro (33,33 %).

Der Staat erhofft sich so eine Reduzierung der Subventionierung des Gerichtsvollzieherwesens. Derzeit müssen je Gerichtsvollzieher ca. 40.000 Euro bzw. bundesweit ca. 200 Millionen Euro jährlich aus der Staatskasse zugeschossen werden. Dabei ist der Kostendeckungsgrad in der Zwangsvollstreckung mit 63 % in Baden-Württemberg neben der Zivilgerichtsbarkeit mit 69% am höchsten - im Vergleich zu anderen Bereichen (Quelle: Landtag Baden-Württemberg - Drucksache 14 / 4714 vom 24.06.2009)

Eine drastische Verteuerung der Zwangsvollstreckung kollidiert jedoch mit dem sich aus der Verfassung abzuleitenden Justizgewährungsanspruch. Jeder Gläubiger hat einen Anspruch auf Bezahlung seiner Leistungen. Dies sieht die Rechtsordnung genauso vor, wie sie für die zumutbare Durchsetzung der Ansprüche sorgen muss. Dem Gläubiger wird es zunehmend erschwert, seine Forderungen durchzusetzen. Die Durchsetzung von Kleinforderungen bis 500 Euro wird bei steigenden Kosten zunehmend wirtschaftlich unsinnig. Eine Einladung zum Missbrauch von Gläubigerleistungen.


Zwangsvollstreckung kleinerer Forderungen zunehmend unwirtschaftlich

Einerseits wird die Durchsetzung von Gläubigeransprüchen bereits durch die ständig gepflegte gläubiger­feindliche Gesetzgebung zum Insolvenzverfahren (das bis vor kurzem diskutierte Fiskusprivileg ist ein Beleg hierfür) erheblich erschwert. Durch Zwangsvollstreckung erlangte Zahlungen können durch den Insolvenz­verwalter angefochten werden und müssen zudem noch mit Zinsen wieder zurückgezahlt werden. Andererseits soll der Gläubiger – nachdem er bereits Komplettausfälle seiner Forderungen beklagen muss – auch noch bei den verbliebenen, nicht insolvenzbehafteten Forderungen, erheblich tiefer in die Tasche greifen, um seine teuer erkauften Vollstreckungstitel zu vollstrecken. Er wird doppelt bestraft. Davon ist vor allem der Mittelstand als Motor der Wirtschaft stark betroffen.

Die Einführung einer Erfolgsprämie – geplant sind 3 % auf abzuliefernde Beträge – muss sorgsam geschehen. Grundsätzlich ist die damit bezweckte Stärkung des Leistungsanreizes zur Erhöhung der Effizienz der Gerichtsvollzieher zu begrüßen. Andererseits besteht die Gefahr, dass der Gerichtsvollzieher vorrangig für ihn lohnende Forderungen mit höheren Werten einzieht. Gerade Gläubiger mit vorwiegend kleinen und mittleren Forderungen haben dann das Nachsehen. Sie werden ohnehin schon durch die Regelung der Reform in der Sachaufklärung beschnitten.

Die wichtigste Forderung an den Gesetzgeber wäre aber angesichts der Vielzahl von „Baustellen“ mit Auswirkung auf die Durchsetzbarkeit von Forderungen eine ganzheitliche gesetzgeberische Annäherung statt gesetzliches Flickwerk zusammen zu führen.


Forderungsmanagement ausbauen – Wirtschaftsinformationen nutzen

Unternehmen können der zu erwartenden Kostensteigerung in der Zwangsvollstreckung mit einer Stärkung ihres professionellen Forderungsmanagements begegnen. Kosten für Titulierung und Zwangsvollstreckung können in vielen Fällen so vermieden werden. Eine frühzeitige Inanspruchnahme von Spezialisten sowie von verfügbaren Wirtschaftsauskünften - z.B. zur Ermittlung der Bonität der Kunden – hilft Forderungsausfällen vorzubeugen. Inkassodienstleister wie die Süddeutsche Gläubigerschutzverband GmbH setzen hier verstärkt auf die vorgerichtliche Realisierung von Forderungen.

Eine Vielzahl vor allem kleinerer Betriebe unterschätzt aber immer noch die Bedeutung des Forderungsmanagements und konzentriert sich allein darauf, ihre Leistung in optimaler Qualität zu erbringen. Die Folge ist die Vernachlässigung der betriebswirtschaftlichen Führung des Betriebes. Dies kann im schlimmsten Falle bis zur Insolvenz führen. Professionelle Unterstützung im Forderungsmanagement – vor oder nach einer Krise - verschafft den betroffenen Unternehmen wieder einen freien Kopf und hilft, das Unternehmen finanziell gesund zu halten.

Quelle: Süddeutscher Gläubigerschutzverband e.V. / openPR
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