23.05.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Manpower GmbH & Co. KG .
Ein Unternehmen, das sich nachweislich gesellschaftlich engagiert verbessert seinen Ruf als Arbeitgeber. So würden 86 % der Bundesbürger eine Anstellung bei einem solchen Unternehmen bevorzugen. Das ist fast ebenso wichtig wie eine transparente Unternehmensführung ohne Korruptionsskandale (fordern 89 %).
30 % finden eine Auszeichnung für Corporate Social Responsibility sogar sehr wichtig – und 22 % schließen eine Anstellung bei einem nicht sozial engagierten Unternehmen komplett aus. Zu diesen Ergebnissen kommt die repräsentative Studie „Jobzufriedenheit 2014“ der ManpowerGroup Deutschland, für die im April 1.000 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt wurden.
Eine wichtige Rolle spielt außerdem für 83 %, dass die Firma umweltbewusst agiert und zum Beispiel ihren CO2-Verbrauch mindert. Zwei von fünf Befragten legen darauf sehr großen Wert. Fast drei Viertel finden es zudem wichtig, dass Unternehmen Vereine oder soziale Projekte mit Spenden unterstützen. Ebenso viele sind der Meinung, dass die Arbeitgeber ehrenamtliches Engagement ihrer Mitarbeiter fördern sollten, ein Viertel findet das sehr wichtig. Weniger als die Hälfte der Befragten (44 %) findet den Begriff „Corporate Social Responsibility“ (CSR) unkonkret.
„Unternehmen, die sich für gesellschaftliche Belange einsetzen, finden nicht nur leichter die richtigen Talente, sie stärken auch die Mitarbeiterbindung“, sagt Herwarth Brune, Vorsitzender der Geschäftsführung der ManpowerGroup Deutschland. „Menschen suchen Sinnhaftigkeit in dem, was sie tun. Wenn ihre Vorstellungen im Einklang mit den Unternehmenswerten stehen, sind sie bei der Arbeit motivierter und produktiver. “ Hier gibt es noch großen Nachholbedarf, wie die aktuelle Studie zeigt: Nur 18 % der Arbeitnehmer geben darin an, dass ihr aktueller Arbeitgeber sich für soziale Projekte oder den Umweltschutz einsetzt.
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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