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Verankerung von Barrierefreiheit in der neuen Musterbauordnung?

18.10.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Bauministerkonferenz auf, Standards der Barrierefreiheit künftig in baurechtliche Genehmigungsverfahren für öffentliche als auch für private Bauvorhaben grundsätzlich zu verankern.

"Die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen beim Zugang und bei der Nutzung von Gebäuden werden in den Bauordnungen zu wenig systematisch berücksichtigt", kritisiert Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle. "Drei Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist es an der Zeit, Bauwerke für alle Menschen zugänglich zu machen", fordert Aichele anlässlich der Bauministerkonferenz am 20. und 21. September in Saarbrücken. Dort treffen sich die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Bundesländer unter Beteiligung des Bundes und überarbeiten unter anderem die Musterbauordnung, die als Orientierungsrahmen für die Bauordnungen sämtlicher Länder dient. Diese wurde zuletzt 2008 aktualisiert.

Um Barrierefreiheit sicherzustellen, empfiehlt die Monitoring-Stelle, Bauherren, Architekten, Behörden und Sachverständige frühzeitig für Barrierefreiheit zu sensibilisieren und zu qualifizieren. "Barrierefreiheit bestimmt darüber, ob Menschen mit Behinderungen und Ältere ihr Leben selbständig führen und an allen gesellschaftlichen Lebensbereichen gleichberechtigt teilnehmen können", erklärte Leander Palleit, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle und Autor des heute veröffentlichten Papiers zu Zugänglichkeit.

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