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Vermeidung von Insolvenzen durch Bekämpfung von Zahlungsverzug

08.10.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Europäische Kommission.

Für KMU ist es besonders schwer, auf ihrem Recht auf unverzügliche Rechnungsbegleichung zu bestehen. Zahlungsverzug kann viel Zeit und Geld kosten und Streitigkeiten können die Kundenbeziehung beeinträchtigen. Eine neue EU-Richtlinie soll Abhilfe schaffen.

Durch Insolvenzen gehen in der EU 450.000 Arbeitsplätze verloren und bleiben jährlich 23,6 Mrd. EUR an Schulden ungetilgt. Nach eigener Aussage haben 57 % der Unternehmen in Europa mit Liquiditätsproblemen aufgrund von Zahlungsverzug zu kämpfen; dies bedeutet eine Zunahme um 10 % gegenüber dem vergangenen Jahr. Täglich geraten in ganz Europa Dutzende kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Insolvenz, weil ihre Rechnungen nicht beglichen werden. Um mit dieser schlechten Angewohnheit des Zahlungsverzugs aufzuräumen, leitete der Vizepräsident der Europäischen Kommission Antonio Tajani heute in Rom eine Informationskampagne ein, die in allen 27 EU-Mitgliedstaaten und Kroatien laufen soll. Damit wird dazu aufgerufen, die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug sogar noch vor dem endgültigen Umsetzungstermin vom 16. März 2013 in das jeweilige nationale Recht aufzunehmen. Mit der Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr wendet sich die EU gegen die Verschleppung fälliger Zahlungen. Die Kampagne soll insbesondere dafür sorgen, dass die KMU die neuen Rechte kennen, die sich aus der Richtlinie ergeben, und diese Rechte auszuüben wissen.

Der für Industrie und Unternehmen zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Antonio Tajani erklärte: „Jedes Jahr müssen Tausende KMU Insolvenz anmelden, weil sie auf die Begleichung ihrer Rechnungen warten. Wir sind entschlossen, dieser in Europa verbreiteten schlechten Angewohnheit des Zahlungsverzugs, die der Geschäftswelt schon lange Probleme bereitet, ein Ende zu setzen. Es liegt auf der Hand, dass die Mitgliedstaaten die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug so rasch wie möglich in nationales Recht umsetzen sollten. Dies wird in der derzeitigen Wirtschaftskrise, die den Zugang zu Krediten erschwert, eine wesentliche Unterstützung für unsere KMU sein. Darüber hinaus ist es wichtig, dass europäische Unternehmen, insbesondere KMU, ihre Rechte kennen und sie möglichst gut zu nutzen wissen.“

Informationskampagne zur Beschleunigung der Einführung der neuen Bestimmungen zum Zahlungsverzug

Für KMU ist es besonders schwer, auf ihrem Recht auf unverzügliche Rechnungsbegleichung zu bestehen. Zahlungsverzug kann viel Zeit und Geld kosten und Streitigkeiten können die Kundenbeziehung beeinträchtigen. In der Richtlinie ist ein Rechtsrahmen zur Verfolgung von Schuldnern vorgesehen.

Die Informationskampagne soll die sich aus der Richtlinie ergebenden neuen Rechte unter den wichtigsten Interessenträgern in Europa, insbesondere den KMU und den Behörden, bekanntmachen und gleichzeitig die frühzeitige Umsetzung der Richtlinie vorantreiben. Außerdem ist in der Kampagne ein Forum zum Informationsaustausch über bewährte Praktiken vorgesehen, damit KMU fällige Zahlungen rasch erhalten.

Die neuen Regeln sind einfach:

  • Behörden müssen ihre Rechnungen für Waren und Dienstleistungen innerhalb von 30 Tagen begleichen. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann diese Frist auf bis zu 60 Tage verlängert werden.
  • Vertragsfreiheit im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen: Unternehmen sollten ihre Rechnungen innerhalb von 60 Tagen bezahlen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wobei grob unbillige Regelungen unwirksam sind.
  • Unternehmen können automatisch Verzugszinsen berechnen und dürfen außerdem eine Beitreibungspauschale von mindestens 40 EUR verlangen. Für alle darüber hinausgehenden Beitreibungskosten können sie ebenfalls die Erstattung in plausiblem Umfang verlangen.
  • Der gesetzliche Verzugszinssatz wird auf mindestens 8 Prozentpunkte über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank angehoben. Behörden dürfen keinen niedrigeren Verzugszins festlegen.
  • Es wird für Unternehmen einfacher, vor innerstaatlichen Gerichten gegen grob unbillige Bedingungen und Praktiken zu klagen.
  • Es gibt mehr Transparenz und das Problem wird stärker ins Bewusstsein gerückt: Die Mitgliedstaaten müssen die Zinssätze für Zahlungsverzug öffentlich bekanntgeben, so dass alle Beteiligten Bescheid wissen.
  • Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, einen Kodex für fristgerechte Zahlung aufzustellen.
  • Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften, die für Gläubiger noch vorteilhafter sind als die neue Richtlinie, beibehalten bzw. neu erlassen.

Die neuen Maßnahmen sind insofern optional für Unternehmen, als diese das Klagerecht erhalten, aber nicht verpflichtet sind, es auszuüben. Unter bestimmten Umständen möchte ein Unternehmen das Zahlungsziel vielleicht lieber um einige Tage oder Wochen hinausschieben, um die Geschäftsbeziehungen zu einem bestimmten Kunden nicht zu belasten. Für Behörden sind die neuen Maßnahmen freilich verbindlich. Sie sollten ein Beispiel geben und ihre Verträge zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit und Effizienz pünktlich einhalten.

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