30.04.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gesetzliche Unfallversicherung.
Die berufliche Weiterbildung ist heute wichtiger Bestandteil der individuellen Karriereplanung. Wer sich auf Veranlassung seines Arbeitgebers beruflich weiterbildet, steht, wie bei der normalen Arbeit, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin.
Es spielt für den Versicherungsschutz keine Rolle, ob die Weiterbildungsmaßnahme vom eigenen Betrieb selbst organisiert wird oder ob sie von einem externen Anbieter durchgeführt wird. Auch der Ort der Weiterbildungsmaßnahme ist egal. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift bei Beschäftigten nicht nur während der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme im eigenen Betrieb, sondern auch in Bildungseinrichtungen oder Hotels, in denen die Seminare stattfinden sowie während der An- und Abreise. Zuständiger Unfallversicherungsträger für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen ist die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse des Arbeitgebers.
Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn Beschäftigte auf eigene Initiative und Kosten an einer Weiterbildung teilnehmen, sofern die Weiterbildung die eigenen beruflichen Chancen verbessert. Auch von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitssuchende stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. In diesen Fällen ist die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse der Bildungseinrichtung zuständig.
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