16.09.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut Arbeit und Qualifikation - IAQ.
Beschäftigte des Jahrgangs 1948 arbeiteten im Durchschnitt 1,9 Jahre länger als die 1940 Geborenen. Trotz dieses markanten Anstiegs blieb das durchschnittliche Austrittsalter aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung mit 61,7 Jahren noch deutlich unterhalb der Regelaltersgrenze, stellt der IAQ-Forscher PD Dr. Martin Brussig fest. Überwiegend wurde Altersteilzeit in Anspruch genommen. Viele sind auch nach ihrem letzten regulären Arbeitsverhältnis noch nicht in Rente, sondern haben Minijobs oder sind als arbeitslos registriert. Die Phase bis zum Arbeitsmarktaustritt hat sich zwischen den 1940 und 1948 Geborenen verlängert – im Durchschnitt von 365 auf 639 Tage.
Ein erheblicher Anteil scheidet sehr früh (noch vor dem 60. Lebensjahr) aus sozialversicherungspflichtigen Stellen aus. Für den Aufbau der Alterssicherung ist diese Zeit jedoch bedeutsam.
Die Ergebnisse zeigen, so Brussig, dass altersgerechte Bedingungen, reduzierte Belastungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz und letztlich auch soziale Sicherheit für ältere Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen erforderlich sind, um die steigenden Altersgrenzen in der Rentenversicherung zu flankieren. Auf diese Weise ließe sich auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Die Akzeptanz der Anhebung der Regelaltersgrenze hängt davon ab, ob es einem großen Teil gelingt, länger zu arbeiten, und ob eine Form sozialer Sicherung für jene greift, denen dies nicht gelingt.
Weitere Informationen:
Brussig, Martin: Alter beim Austritt aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist gestiegen. Auch nach dem Ende der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind viele Erwerbspersonen noch auf dem Arbeitsmarkt aktiv – mit wachsender Dauer. Internet-Dokument. Duisburg: Inst. Arbeit und Qualifikation. Altersübergangsreport 2015-01.
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