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Vorsteuer-Vergütungsverfahren; Gegenseitigkeit

03.08.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium der Finanzen.

Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§ 18 Abs. 9 UStG, §§ 59 bis 62 UStDV); Gegenseitigkeit (§ 18 Abs. 9 Satz 4 UStG)

Mit dem BMF-Schreiben vom 25. September 2009 - IV B 9 - S 7359/07/10009 (2009/0625637) - (BStBl I S. 1233), zu denen die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Abs. 9 Satz 6 UStG (seit 1.1.2010: § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG) besteht, und der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit nicht gegeben ist, herausgegeben worden.

Hiermit werden die Verzeichnisse durch die beiliegenden, geänderten Verzeichnisse ersetzt.
Ergänzungen und Änderungen sind durch Randstriche kenntlich gemacht.

DOWNLOAD:
Verzeichnis der Drittstaaten, bei denen die Voraussetzungen des § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG vorliegen (Gegenseitigkeit gegeben) [PDF, 31 KB]

DOWNLOAD:
Anlage 1: Verzeichnis der Drittstaaten, bei denen die Voraussetzungen des § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG vorliegen (Gegenseitigkeit gegeben) [PDF, 11 KB]

DOWNLOAD:
Anlage 2: Verzeichnis der Drittstaaten, bei denen die Voraussetzungen des § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG nicht vorliegen (Gegenseitigkeit nicht gegeben) [PDF, 14 KB]

Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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