29.11.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Warnkleidung ist aber auch bei vielen anderen Tätigkeiten Pflicht. Die neue Ausgabe von Arbeit & Gesundheit schafft hier Klarheit. Unternehmen erfahren, wann die Belegschaft Warnkleidung tragen muss und welche Warnkleidung geeignet ist.
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Grundsätzlich müssen Beschäftigte Warnkleidung in jeglichen Arbeitssituationen tragen, in denen "Übersehen werden" ein Sicherheitsrisiko für sie darstellt und keine anderen Maßnahmen ausreichenden Schutz bieten.
Ein Muss ist Warnkleidung demnach bei Tätigkeiten im fließenden Straßen- und Schienenverkehr sowie im innerbetrieblichen Verkehr, und zwar zu jeder Tageszeit. Darüber hinaus können in eigentlich ungefährlichen Situationen Dunkelheit, Nebel, Schnee und Regen die Sicht so stark verschlechtern, dass Warnkleidung zur Pflicht wird.
Damit Warnkleidung wirkt, sollte sie sich möglichst gut von der Arbeitsumgebung abheben. Bei der Grünpflege oder bei Forstarbeiten ist daher orange-rote Warnkleidung empfehlenswert.
Für eine volle Schutzwirkung sollten Beschäftigte ihre Warnkleidung zudem fachgerecht tragen. Wichtige Maxime: Die silbernen Reflexstreifen müssen aus jeder Perspektive gut sichtbar sein. Deshalb sind Warnwesten und -jacken stets geschlossen zu tragen. Ebenso dürfen Ärmel und Hosenbeine nicht hochgekrempelt werden.
Führungskräfte sollten Beschäftigte darin unterweisen, wie sie ihre Warnkleidung richtig tragen. Die wichtigsten Regeln fasst das Plakat von Arbeit & Gesundheit zusammen, perfekt zum Aushängen in Betrieben.
Bild: Pop & Zebra (Unsplash, Unsplash Lizenz)
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