19.06.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Immobilien Scout GmbH.
Nach Immoscout empfiehlt es sich, beim Ein- und Auszug ein detailliertes Wohnungsübergabeprotokoll erstellen. Dafür bietet sich der Übergabetermin mit dem Vermieter an. Eine gemeinsame Wohnungsbegehung sollte genutzt werden, um detaillierte Notizen zur Wohnung zu machen, aber auch Zählerstände festzuhalten und alle Schlüssel zu übergeben. So lassen sich Uneinigkeiten zwischen Mieter und Vermieter zum Zustand der Wohnung oder sogar potentielle Rechtsstreits vermeiden.
Besonderheiten bei Vorbereitung, Abschluss und Abwicklung
Jetzt weiterbilden »"Wenn Mieter und Vermieter über Energiekosten, Reparaturen oder andere Mängel streiten, sind meist Unklarheiten über die Verantwortlichkeiten beider Parteien schuld", sagt Joern Hagenguth. Ein Übergabeprotokoll für die Mietwohnung kann hier Abhilfe schaffen. Es sei zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben. "Aber sowohl Mieter als auch Vermieter sollten darauf bestehen, denn es beugt Konflikte zum Zustand der Wohnung vor." Der richtige Zeitpunkt zum Anfertigen des Wohnungsübergabeprotokolls ist beim Ein- und Auszug, wenn alle Möbel aus der Wohnung geräumt und anfallende Renovierungsarbeiten abgeschlossen sind. "Hat der Vermieter kein Interesse an einer Protokollierung, kann man sich als Mieter dennoch absichern", erläutert Hagenguth. "Mieter können selbst ein Protokoll zur Mietwohnung in Anwesenheit eines neutralen Zeugens anfertigen und so den Zustand der Wohnung prokollieren."
Am Tag des Auszuges oder der Wohnungsübergabe ist der Rundgang durch die Wohnung zusammen mit dem Vermieter für ausziehende Mieter wichtig, damit sie möglichst schnell die Mietkaution zurückerhalten. Übrigens gilt: Ein Mieter muss bei der Wohnungsübergabe nicht anwesend sein, bei Bedarf kann der Schlüssel auch in den Briefkasten geworfen werden. Für eine problemlose Übergabe sollten Mieter sich vorab informieren, welche Renovierungen sie übernehmen müssen und diese vor der gemeinsamen Begehung abgeschlossen haben. Am Abnahmetag ist es ratsam, bereits früher als der Vermieter vor Ort zu sein. Vor dem gemeinsamen Rundgang sollte sichergestellt werden, dass die Wohnung vollständig leer und besenrein ist. Zudem sollten alle Fenster, Gas- und Wasserhähne fest geschlossen sein. Sind im Wohnungsabnahmeprotokoll keine Mängel festgehalten, die der Mieter beheben muss, wird die Wohnung mit Unterzeichnung beider Parteien vom Mieter an den Vermieter übergeben. Damit steht der Auszahlung der Mietkaution in der Regel nichts mehr entgegen. Ein Musterprotokoll für die Wohnungsübergabe ist unter folgendem Linkherunterladbar.
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