04.07.2019 — Moira Frank. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Konfrontation kann positiv wirken – wenn Sie sie richtig angehen. Wie Sie mit geschickter Gesprächsführung mehr erreichen, erfahren Sie im Seminar!
Immer wieder beschäftigen wir uns in unserer Rechtschreibtipp-Kategorie mit kniffligen Fällen zum Thema Getrennt- und Zusammenschreibung sowieso Groß- und Kleinschreibung. Oft gibt es sogar mehrere amtlich zulässige Varianten. Das kommt dann allen zugute – oder zu Gute? Ist auch hier beides erlaubt?
Nein! In diesem Fall ist die Sache zum Glück eindeutig. "Zugutekommen" und auch das verwandte "zugutehalten" werden jeweils zusammengeschrieben. Zwar kann man einen Vorschlag "zur Güte" unterbreiten und muss dann hier großschreiben, da ein Substativ vorliegt. In "zugutekommen" wurde das Substantiv "Gute" jedoch mit der Zeit zu einem Adverb. Deshalb wird hier zusammen- und natürlich kleingeschrieben.
Aufgepasst: Das gilt natürlich auch, wenn "zugute" alleinsteht!
Indikativ | Konjunktiv II |
die Spenden kommen [Organisation] zugute | die Spenden kämen [Organisation] zugute |
Getrennt oder zusammen? Groß oder klein? – Schauen Sie sich doch noch andere unserer Artikel zu diesem Thema an. Können Sie all diese Rechtschreib-Nüsse knacken?
Bild: Skitterphoto (Pexels, Pexels Lizenz)
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