21.05.2019 — Markus Hiersche. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Jetzt muss alles ganz schnell gehen: Noch bis zur Europawahl am kommenden Sonntag ist Katarina Barley Justizministerin. Bevor sie ihr Amt für eine Karriere im Europäischen Parlament aufgibt, möchte sie ihr wohl wichtigstes Anliegen noch vollenden und einen Gesetzentwurf zum Mieterschutz vorlegen. Barleys Hauptziel, die explodierenden Mietpreise einzudämmen und Wohnen wieder bezahlbar zu machen, soll vor allem über eine Verschärfung des Mietrechts zugunsten von Mietern umgesetzt werden.
Hier fährt die Ministerin schwere Geschütze auf: Um ein Unterlaufen der Mietpreisbremse durch Vermieter zu verhindern, sieht der Gesetzentwurf beispielsweise vor, dass Mieter zu viel gezahlte Miete komplett vom Vermieter zurückfordern können. Das mache es, so die Ministerin, auch für Mieter attraktiver, sich für die eigenen Rechte einzusetzen.
Nochmal herausgestellt wird im Entwurf auch, dass für die Vermietung von Wohnraum nur ein angemessenes Entgelt verlangt werden darf. Unangemessen sei künftig alles, was die ortsübliche Miete um 20 Prozent übersteigt. Lediglich Neubauten sind in den ersten fünf Jahren von dieser Regelung ausgenommen, danach greift die Regel auch hier.
Zudem will Barley den Ländern künftig eine detaillierte Begründung für den Einsatz der Mietpreisbremse ersparen. Denn bisher wurden Mietpreisbremsen in den Bundesländern immer wieder zu Fall gebracht, da sie schlecht begründet und umgesetzt waren.
Weiterhin soll der Betrachtungszeitraum für die Mietpreisspiegel von vier auf sechs Jahre verlängert werden, was – angesichts stetig steigender Mietpreise – im Schnitt zu sinkenden Mieten führen würde.
Die Immobilienverbände reagieren einhellig mit Entsetzen auf die Vorschläge aus dem Justizministerium. Barleys neuerlicher Vorschlag – gerade einmal vier Monate nach der letzten Mietrechtsverschärfung – zeuge von „blankem Aktionismus und mangelnder Übersicht“, so Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD. Nur durch eine Verbreiterung des Angebots könne sich die Lage am Wohnungsmarkt entspannen. Ständige Änderungen im Mietrecht würden dies konterkarieren, da sie langfristige Investitionsentscheidungen zunichtemachen würden.
Haus & Grund erkennt in dem Gesetzentwurf sogar einen „Angriff auf private Vermieter“. Die rund 4 Millionen privaten Vermieter stünden in der Mitte der Gesellschaft und seien seit vielen Jahrzehnten die tragende Säule der guten Wohnraumversorgung. Als Dank dafür werfe Frau Barley ihnen nun ein Gesetz vor die Füße, das viele zwingen werde, die Vermietung aufzugeben, kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Auch der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) kritisiert den Gesetzentwurf zur Verschärfung der Mietpreisbremse. Der Entwurf sei laut ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner ein „durchschaubares Wahlkampfmanöver“. Es dürfe zudem keinen Generalverdacht gegen Vermieter geben. „Wer, wie in den vergangenen Tagen geschehen, behauptet, dass die Mehrheit der Vermieter falsche Abrechnungen erstellt, handelt diffamierend“, so Mattner.
Quellen und Hintergründe
Bild: MichaelGaida (Pixabay, Pixabay License)
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