28.03.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Wüstenrot & Württembergische AG.
Wer abschätzen möchte, was sich im Bereich von Energieverbrauch und CO2-Ausstoß bei der eigenen Immobilie einsparen ließe, der kann die entsprechenden Daten in einen Energiespar-Rechner eingeben, den Wüstenrot im Internet bereithält.
Praxishilfen für Vermieter, Verwalter & Eigentümer
Ein Beispiel: Bei einem Privathaus aus den späten 1960er Jahren liegt der Energieverbrauch vor einer energetischen Modernisierung noch bei gut 35.000 Kilowattstunden pro Jahr und der CO2-Ausstoß der gleichen Immobilie bei rund 8.700 Kilogramm jährlich. Mit dem Einbau einer Solarthermie-Anlage und einer Wärmepumpe zur Nutzung der Erdwärme lässt sich der Energieverbrauch der gleichen Immobilie auf rund 9.000 Kilowattstunden pro Jahr begrenzen; der CO2-Ausstoß würde sich auf rund 5.700 Kilogramm jährlich reduzieren. Für beeindruckende Senkungen bei Energieverbrauch und CO2-Ausstoß sorgen auch eine Fassadendämmung oder der Einbau neuer Fenster mit einer Wärmeschutzverglasung. Letztlich können sowohl das eigene Portemonnaie wie auch die Umwelt von der energetischen Sanierung einer älteren Immobilie mittelfristig ganz erheblich profitieren.
Der Staat, die Bundesländer und teils sogar einzelne Kommunen fördern auch 2023 bauliche Maßnahmen zu Energieersparnis und Klimaschutz im privaten Gebäudesektor. Informationen finden sich hier. In Deutschland übernehmen die Förderung entsprechender baulicher Maßnahmen vorrangig
Neben dem Internet geben auch Wüstenrot-Center vor Ort wertvolle Tipps zur energetischen Sanierung. Bei dem Wunsch nach einer kurzfristigen Finanzierung etwa einer Dachdämmung, neuer Fenster oder einer umweltgerechten neuen Heizung bieten sie Zinsvorteile beispielsweise beim Wüstenrot Wohndarlehen Klima Turbo. Dieses kann ohne Grundbucheintrag bis zu einem Finanzierungsbedarf von 50.000 Euro eingesetzt werden. Bauliche Maßnahmen im Energiesparsektor lassen sich im Übrigen auch mit dem Wüstenrot Wohnsparen ideal vorbereiten und finanzieren – mit einem günstigen Darlehenszins, der über die gesamte Vertragslaufzeit fest bleibt, sowie einem Klimabonus von bis zu 300 Euro. Ab 2024 können zudem auch staatlich geförderte Wohn-Riester-Verträge für die Finanzierung energetischer Maßnahmen eingesetzt werden.
Bild: pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)
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