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HGV aktuell

Ausgabe 10/2015: »Und jährlich grüßt ...«

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Sehr geehrte Damen und Herren,

und jährlich grüßt die Betriebskostenabrechnung. Angesichts der Regelmäßigkeit, mit der sie erstellt werden muss, könnte man hoffen, dass sie per Fingerschnippen zu erledigen und vom Tisch wäre – doch weit gefehlt. Ganz abgesehen davon, dass die Betriebskosten im Wohnraum- und Gewerbemietrecht unterschiedlich vereinbart werden, gilt es, regelmäßig Veränderungen der Gesetzeslage zu berücksichtigen.

So müssen die Abrechnungen beispielsweise an Neuerungen wie die EnEV 2014 angepasst werden. Auch das neue Mess- und Eichgesetz müssen Sie gegebenenfalls beachten und einbeziehen. Und sollte es zu Konfliktfällen mit Mietern kommen, müssen Sie u. a. über Verjährung bzw. das Geltendmachen von Forderungen Bescheid wissen.

Deshalb informiert Sie das Seminar "Betriebskosten von Wohn- und Gewerberaum" kompakt über alle relevanten Entwicklungen und potenzielle Fehlerquellen – so klappt auch Ihre nächste Abrechnung reibungslos:

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Die häufigsten Abrechnungsfehler und was Sie dagegen tun können

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion

Inhalte dieser Ausgabe

Miete aktuell

Koalition einigt sich auf unechtes Bestellerprinzip

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Immobilienverband Deutschland (IVD)
IVD kündigt Verfassungsklage an. ... zum Artikel

Koalition einig bei Mietpreisbremse und Bestellerprinzip

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Mieterbund
Mieterbund mahnt zügige Umsetzung an. ... zum Artikel

Der aggressive Mieter

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Amtsgericht München
Wird ein Mieter von Nachbarn und Mitmietern gegenüber der Vermieterin beschuldigt, den Hausfrieden zu stören, hat er keinen Anspruch gegenüber der Vermieterin zu erfahren, wer welche Anschuldigungen erhebt. ... zum Artikel

Steuern

Koalition konterkariert Energiewende

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID)
Die geplante Steuererleichterung für die energetische Sanierung von Gebäuden wurde von der Koalition gekippt. Die BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland kritisiert, dass die Koalition damit dem Gelingen der Energiewende entgegenwirkt. ... zum Artikel

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Leitungsrechte von Versorgungsunternehmen
Rechtliche Grundlagen zur Grundstücks- und Wegenutzung
Wollen ist eine Sache, dürfen eine ganz andere: Sollen öffentliche Versorgungsleitungen verlegt werden, dürfen auch private Grundstücke in Anspruch genommen werden. Unter welchen Bedingungen wer was darf und wer was dulden muss, lernen Sie hier!

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WEG aktuell

DDIV lehnt Schlichtungsstellen für Immobilienverwalter ab

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V.
Positionspapier an das BMJV übergeben ... zum Artikel

Wechsel des Bodenbelags und Schallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, welches Schallschutzniveau ein Wohnungseigentümer einhalten muss, der den vorhandenen Bodenbelag (Teppichboden) in seiner Wohnung durch einen anderen (Parkett) ersetzt. ... zum Artikel

Grund und Vermögen

Bankenregulierung braucht Augenmaß

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Die deutsche Immobilienwirtschaft ist auf Kredite mit längeren Laufzeiten angewiesen. Die aktuellen Maßnahmen zur Bankenregulierung könnten genau das allerdings erheblich erschweren, wie eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt. ... zum Artikel

Wussten Sie schon?

Berufliche Mobilität muss nicht belasten

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: TÜV Rheinland AG
Berufliche Mobilität hat viele Gesichter: Knapp die Hälfte der Berufstätigen in Deutschland arbeitet nicht an ihrem Wohnort. Bei mehr als 20 % der Beschäftigten liegen Wohn- und Arbeitsort über 20 Kilometer auseinander. Sie gelten somit als Berufspendler. ... zum Artikel

Spruch der Woche

Zeit, die wir (nicht) nutzen

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH
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