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Ausgabe 33/2016: »Eigentum verpflichtet!«

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Sehr geehrte Damen und Herren,

"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen", heißt es schon in Artikel 14 des Grundgesetzes.

Dies gilt selbstverständlich auch für Grundstückseigentum. Mit dem Besitz eines Grundstückes gehen unterschiedliche Arten von Baulasten einher, so zum Beispiel Anbau-, Abstandsflächen- und Stellplatzbaulasten.

Erfahren Sie in unserem Seminar "Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümern gegenüber Gemeinden", welche konkreten Pflichten Sie als Grundstückseigentümer gegenüber der Kommune haben und was es mit "unsichtbaren Baulasten" auf sich hat.

So werden Sie Ihrer Verpflichtung gerecht!

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Wie ermitteln Sie Sanierungsausgleichsbeträge? Erhalten Sie Antworten auf alle Ihre Fragen zu Grundstücken und ihren öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion

Inhalte dieser Ausgabe

Miete aktuell

Tiefgaragenstellplatz ist kein Getränkekeller!

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Amtsgericht Stuttgart
Ein Tiefgaragenstellplatz dient ausschlißelich dem Abstellen von Fahrzeugen und ggf. Zubehör. Die Lagerung von weiteren Gegenständen (hier: Mineralwasserkästen) stellt keinen zulässigen Gebrauch der Mietsache dar und kann durch den Vermieter unterbunden werden. ... zum Artikel

Trotz Bremse: Mieten in bayerischen Großstädten um bis zu 15 Prozent gestiegen

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Immowelt AG
Mietpreisbremse wirkt in Bayern nur bedingt. München und Neu-Ulm verzeichnen mit jeweils 15 Prozent einen drastischen Preisanstieg. ... zum Artikel
Die rechtssichere Bereitstellung von Unterkünften für Asylbewerber
Maßnahmen und Konzepte für Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien »

Mietrecht kurios

Makler erhebt Wohnungsbesichtigungsgebühr

— Annika Thies. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH
Ein Stuttgarter Makler verlangte Eintritt für Wohnungsbesichtigungen. ... zum Artikel
Die rechtssichere Bereitstellung von Unterkünften für Asylbewerber
Maßnahmen und Konzepte für Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien »

Grund und Vermögen

Fällen eines Baums als bauliche Veränderung?

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Landgericht Berlin
Das ersatzlose Fällen eines Baumes ist nur dann eine bauliche Veränderung, wenn der zu fällende Baum für die Gartenanlage prägenden Charakter hat. ... zum Artikel

Bauzinsen historisch niedrig

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verivox
Hauskredit schwerer zu bekommen. ... zum Artikel

Schrumpfungsregionen stärker unterstützen

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.
Zehn-Punkte-Plan der Wohnungswirtschaft ... zum Artikel

Wussten Sie schon?

Gepäck weg: Auf dem Schaden bleibt oft der Gast sitzen

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: R V Versicherung AG
Keine Wertsachen im Koffer lassen - Gepäckraum vorher prüfen ... zum Artikel

Schadstoffe aus den eigenen vier Wänden aussperren

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.
Ratgeber "Gesundes Bauen und Wohnen" ... zum Artikel

Spruch der Woche

Mit Vorsatz

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH
Die rechtssichere Bereitstellung von Unterkünften für Asylbewerber
Maßnahmen und Konzepte für Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien »
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