01.02.2022 — . Quelle: .
der Mindestlohn ist bereits deutlich gestiegen und soll nun ab Oktober die zwölf Euro erreichen. Mit die ersten betroffenen Arbeitnehmergruppen, die einem dabei in den Sinn kommen, sind Studierende, Auszubildende sowie Praktikanten und Praktikantinnen.
Doch abgesehen von der reinen Erhöhung des Gehalts muss bei der Abrechnung dieser geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigungen natürlich weit mehr bedacht werden.
Erlangen Sie in nur drei Stunden einen Überblick über wichtigsten Regelungen und Besonderheiten der Lohn- und Gehaltsabrechnungen von (dual) Studierenden, Auszubildenden, Schülern und Praktikantinnen.
Live-Online-Seminar: Abrechnung von geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigung | ||
Lohn und Gehaltsabrechnungen von Praktikanten, Schülern, Studenten, Auszubildenden und Duale Studenten | ||
✔ Abrechnung nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen ✔ Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten ✔ Abrechnung von Sonderfällen |
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