Ab 01.05.2011 gilt für Arbeitnehmer aus den EU-Beitrittsländern Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn die volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit. Die bisherigen Beschränkungen in Form von Arbeitserlaubnissen und Verwaltungsverfahren entfallen. Die Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, welches insbesondere in der Bauwirtschaft die Mindeststandards der Arbeitsbedingungen in Deutschland für hier tätige in- und ausländische Betriebe und deren Arbeitnehmer regelt, gelten nach wie vor.
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Dr. Hans Pich (Nassauische Heimstätte GmbH, Frankfurt am Main)
Inklusive der Auswirkungen
- der VOB/B 2010
- der HOAI-Novelle 2009
- des FoSiG 2009
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Für Baubetriebe aus den EU-Beitrittsländern bedeutet dies: Sie sind auch nach dem 01.05.2011 verpflichtet, ihren Beschäftigten die tariflichen Mindestlöhne zu zahlen, den tariflichen Urlaub zu gewähren und am Urlaubsverfahren von SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) teilzunehmen. Das schützt in- und ausländische Baubetriebe vor Billigkonkurrenz und unlauterem Wettbewerb.
Hohe Hürden für Werkverträge mit ausländischen Betrieben fallen
Noch bis zum 01.05.2011 müssen Werkverträge in der Bauwirtschaft zwischen einem deutschen Betrieb und einem Baubetrieb aus einem der oben genannten EU-Beitrittsländer von der Bundesagentur für Arbeit genehmigt werden. Für jeden ausländischen Arbeitnehmer aus einem der Beitrittsländer ist eine gesonderte Arbeitserlaubnis seitens der Arbeitsverwaltung erforderlich. Für das Verfahren fallen zudem erhebliche Gebühren an. Diese Beschränkungen für Betriebe der Beitrittsländer entfallen ab dem 01.05.2010.
Hinzu kommt: Aufgrund der Werkvertragsvereinbarungen sind bisher nahezu alle Arbeitsagenturbezirke in den neuen Bundesländern sowie auch einige Bezirke in den alten Ländern für das gerade beschriebene Genehmigungsverfahren gesperrt. Das hat zur Folge, dass Werkverträge in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit wie in den neuen Ländern oder im Ruhrgebiet nur äußerst selten genehmigt werden. Diese Sperren werden ab dem 01.05.2011 für die EU-Beitrittsländer komplett entfallen. Insbesondere Baubetriebe in diesen Bezirken könnten daher verstärkt mit Konkurrenz aus den acht Beitrittsländern, welche am 01.05.2004 der EU beigetreten sind, konfrontiert werden.
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