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7. HOAI-Novelle kommt im Jahr 2013

12.05.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Baudienst.

Für praxisrelevante Bereiche wie z. B. Planen im Bestand, Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Städtebaulichen Entwurf, Brandschutz sowie die erhöhte Vergütung der Ausführungsplanung bei Wasserbauwerken zeichnen sich tragfähige Lösungen ab. Ab Mitte dieses Jahres wird das BMWi ein Gutachten zur Honorarhöhe und -struktur beauftragen, das Mitte 2012 vorliegen soll.

Anlässlich der Mitgliederversammlung des AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. am 5. Mai 2011 hat der AHO- Vorstandsvorsitzende Ernst Ebert die positive Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstrichen. Mit den umfangreichen Arbeiten zur Aktualisierung und Modernisierung der HOAI-Leistungsbilder steht der Abschluss des ersten Teils der 7. HOAI-Novelle unmittelbar bevor.

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Für praxisrelevante Bereiche wie z. B. Planen im Bestand, Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Städtebaulichen Entwurf, Brandschutz sowie die erhöhte Vergütung der Ausführungsplanung bei Wasserbauwerken zeichnen sich tragfähige Lösungen ab. Ab Mitte dieses Jahres wird das BMWi ein Gutachten zur Honorarhöhe und -struktur beauftragen, das Mitte 2012 vorliegen soll.

Der AHO-Vorsitzende forderte erneut nachdrücklich die Rückführung der Planungsleistungen für Umweltverträglichkeitsstudien, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessungstechnische Leistungen (ehemals Teile VI, X bis XIII HOAI 1996) in den verbindlichen Teil der HOAI. „Die Herausnahme dieser Ingenieurleistungen als sogenannte Beratungsleistungen aus dem Regelungsbereich der HOAI ist fachlich nicht zu rechtfertigen und hat erhebliche Verwerfungen bei der Qualität der Vergabe und der Honorierung dieser Leistungen erzeugt“ betonte Ebert und verwies auf zwei wissenschaftliche Gutachten der TU Darmstadt. Damit wurden die Prüfaufträge des Bundesrates vom 12.6.2009 zur Rückführung der ausgeliederten Planungsleistungen fachlich in vollem Umfang belegt. „Die Bundesregierung müsse nun in dieser zentralen Frage Farbe bekennen“, unterstrich der AHO-Vorsitzende.
Die 7. HOAI-Novelle soll bis 2013 abgeschlossen sein.

Mit Blick auf die Zukunft der Ingenieure und Architekten warnte Ebert besonders vor einem weiteren Anwachsen der Ingenieurlücke in Deutschland. Im März 2011 waren 66.000 Ingenieurstellen nicht besetzt. Diese Entwicklung macht vielen Büros zu schaffen. „Nur mit einem attraktiven und auskömmlichen Gehalt kann der dringend erforderliche Nachwuchs in den Ingenieur- und Architekturbüros gewonnen werden“ mahnte der AHO-Vorsitzende und appellierte an die Politik, die Honorarsätze der HOAI nun endlich marktgerecht anzupassen. Die Honorarsätze der HOAI wurden seit 1996 einmalig pauschal um 10 Prozent angehoben.

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Quelle: AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.
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