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8. Deutscher Gefahrstoffschutzpreis

04.03.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Coutdown läuft: Bewerbungsfrist endet am 31. März 2010

Noch bis zum 31. März 2010 können Beiträge zum 8. Deutschen Gefahrstoffschutzpreis eingereicht werden. Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausgelobte Preis ist mit 5.000 Euro dotiert. Er soll dazu beitragen, praktische Problemlösungen beim Umgang mit Gefahrstoffen einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.

In vielen Unternehmen oder Organisationen schlummern bereits praktische Lösungen, die den Umgang mit Gefahrstoffen sicherer machen. Diese Entwicklungen und Erfahrungen können auch anderen helfen. Schließlich vermehrt sich Wissen, wenn man es teilt. Und beim Schutz vor Gefahrstoffen gewinnen alle: Die Beschäftigten, die Betriebe, die Verbraucher und die Umwelt.

Gesucht werden Ideen und Anregungen, die Beschäftigte vor den "unsichtbaren Gefahren" schützen. Beispiele aus den vergangenen Wettbewerben zeigt die Broschüre "Neue Ideen gesucht - Hervorragende Lösungen gefunden: 7-mal Gefahrstoffschutzpreis", die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht hat.

Am Deutschen Gefahrstoffschutzpreis können Einzelpersonen, Personengruppen, Unternehmen und Organisationen teilnehmen. Ihre Nennungen und Bewerbungen können noch bis zum 31. März 2010 formlos bei der BAuA in Dortmund eingehen. Anschließend entscheidet eine unabhängige Jury über die Prämierung. Der 8. Deutsche Gefahrstoffschutzpreis wird im Herbst 2010 im Rahmen einer BAuA-Tagung zum Thema "Gefahrstoffe" in Dortmund verliehen.

Die gesamte Ausschreibung und die Teilnahmebedingungen befinden sich im Bereich "Themen von A-Z" in der Rubrik "Gefahrstoffe" auf der BAuA-Homepage www.baua.de.
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