28.01.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Die deutsche Bauindustrie.
Die Gemeinsame Kontaktstelle ist ein wichtiges Ergebnis der Leitlinien „Fair Business“, die die Präsidenten der beiden Verbände, Dr. Andreas Mattner (ZIA) und Prof. Thomas Bauer (HDB), im Juni 2015 in Berlin unterzeichnet hatten. Das Ziel der Gemeinsamen Kontaktstelle ist es, Meinungsverschiedenheiten bei der Ausführung von Bauvorhaben zu vermeiden beziehungsweise Streitpunkte möglichst schnell, kostengünstig und baubegleitend beizulegen.
Aktuell Störungen im Bauablauf
Eintägiges Praxis-Seminar
Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA, erklärt: „Mit der Gemeinsamen Kontaktstelle gibt es erstmals in Deutschland eine außergerichtliche Institution zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern im Bau- und Immobiliengewerbe. Ich bin davon überzeugt, dass die neuen Mechanismen dabei helfen werden, die Zusammenarbeit weiter zu verbessern. Eine optimierte Kooperation der beiden Industriezweige ist insbesondere in der aktuellen durch einen enormen Baubedarf in ganz Deutschland geprägten Zeit zwingend notwendig. Mit dem neuen Streitschlichtungsinstrument werden wir die Herausforderungen der nächsten Monate und Jahre noch besser stemmen können.“
Prof. Thomas Bauer, Präsident des HDB, ergänzt: „Auch bei bester Projektvorbereitung, Einbindung der bauausführenden Wirtschaft in die Planung und partnerschaftlicher Zusammenarbeit in der Bauphase lassen sich Konflikte nicht vollständig verhindern. Oft werden Gerichte zur Klärung angerufen, was dann häufig Verzögerungen zur Folge hat. Umso wichtiger ist es, dass Auftraggeber und Auftragnehmer sich schon im Vorfeld auf interne und externe Konfliktlösungsmechanismen verständigen. Mit Gründung der ‚Gemeinsame Kontaktstelle Streitlösung‘ wollen HDB und ZIA ihren Mitgliedsunternehmen – im Interesse einer vertieften partnerschaftlichen Zusammenarbeit – einen neuen effizienteren Weg der Streit-beilegung anbieten. Die deutsche Bauindustrie verbindet damit die Hoffnung, dass solche Verfahren künftig nicht nur im privatwirtschaftlichen Bereich, sondern auch zwischen Bauwirtschaft und öffentlichen Auftraggebern Anwendung finden werden.“
Der neue Konfliktlösungsmechanismus für Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern funktioniert wie folgt: Auf der ersten Stufe wird ein Frühwarnsystem angeboten, das eine qualifizierte Bauberatung vorsieht, die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam beauftragt wird. Hierdurch lassen sich in einer Frühphase der Zusammenarbeit viele Probleme, die später zu Konflikten führen könnten, erkennen und ggf. ausräumen. Auf der zweiten Stufe geht es um die Streitlösung nach entstandenem Konflikt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Hier sieht die Streitlösungsordnung für das Bauwesen die Verfahren der Mediation, der Schlichtung und der Adjudikation vor. Die Parteien können dabei das für ihr Anliegen geeignete Verfahren wählen. Die Kosten der Streitlösung in Form von Stunden- bzw. Tagessätzen tragen die Konfliktparteien. Bei der Auswahl des Mediators/Schlichters/Adjudikators sind die Parteien vollkommen frei. Sie müssen sich nur untereinander einig sein. Die ebenfalls vorgesehene Schiedsgerichtsbarkeit, bei der ein Schiedsrichter mit Befähigung zum Richteramt tätig wird, steht den Parteien zur Konfliktlösung ebenfalls zur Verfügung. Für alle Verfahren gibt es entsprechende Musterverträge.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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