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"Keine Abschaffung des bewährten Vergaberechts!"

19.11.2009  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

Baugewerbe: Stattdessen VOB/A endlich in Kraft setzen

"Wir können uns nicht ernsthaft vorstellen, dass die neue Bundesregierung die von den fachkundigen Vergabeausschüssen erarbeiteten Vergaberegelungen durch ein Vergabegesetz ersetzten möchte. Neue Gesetze und Verordnungen wären das Gegenteil von Bürokratieabbau, zumal die neue VOB/A eine Reihe von Formalien gestrichen hat, insgesamt deutlich gestrafft worden ist und den Anforderungen an ein deutlich vereinfachtes, anwenderfreundliches, aber auch gerechtes Vergabesystem entspricht.“ Mit diesen Worten wandte sich der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, an den Minister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, wie auch an den Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle.

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„Denn an diesem Punkt hat der Koalitionsvertrag zu Irritationen innerhalb der Bauwirtschaft geführt. Gerade nach den quälenden Diskussionen der vergangenen Legislaturperiode zur Reform des Vergaberechts brauchen wir nun Rechtssicherheit.“ So Loewenstein weiter.

Daher wird von den Betrieben der Bauwirtschaft erwartet, dass die in der letzten Legislaturperiode erarbeitete VOB/A endlich in Kraft gesetzt wird. Eine erneute Reform des Vergaberechts mit Änderungen der bereits veröffentlichten, aber noch nicht in Kraft gesetzten VOB/A würde bei den Anwendern, sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu Unverständnis führen.

Insbesondere bei kleineren Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte, das sind 98 % aller Vergaben im Baubereich sowie 95 % aller Vergaben im Lieferbereich, wenden Bund, Länder und Kommunen die VOB und die VOL an. Grund hierfür ist, dass sie aktiv an der Erarbeitung der Regelwerke beteiligt waren. Die Akzeptanz des Vergaberechts in seiner derzeitigen Form wird durch den jetzigen Aufbau und die paritätische Besetzung der Vergabeausschüsse sichergestellt und kann nur im bestehenden System erhalten bleiben.

Das novellierte Vergaberecht und die neue VOB/A müssen nun erst einmal in der Praxis umgesetzt werden. Neben der Änderung des Rechtsschutzes würde eine erneute grundlegende Reform des Vergaberechts in der Praxis zu Unverständnis und Überforderung führen. „Nun setzen wir auf die neue politische Leitung des Bauministeriums und gehen davon aus, dass die VOB/A kurzfristig in Kraft gesetzt wird.“ Erklärte Loewenstein abschließend.

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