15.10.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundeszentralamt für Steuern.
Die Übermittlung der ZM kann zukünftig nur noch über das ElsterOnline-Portal erfolgen. In Deutschland steuerlich nicht erfasste Unternehmer oder Massemelder übermitteln die ZM über das BZStOnline-Portal.
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