Aufgrund der Novellierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - VOB 2009 ist eine Anpassung des VHB 2008 erforderlich.
Die Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO) tritt am 11. Juni 2010 in Kraft. Mit ihr treten aufgrund der statischen Verweisungen
in den §§ 4 bis 6 der VgV:
- Abschnitt 2, Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
(VOB/A) in der Ausgabe 2009 vom 31. Juli 2009 (BAnz. Nr. 155
vom 15. Oktober 2009), geändert durch Bekanntmachung vom 19. Februar
2010 (BAnz. Nr. 36 vom 5. März 2010, BAnz. S. 940),
- Abschnitt 2, Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen -
Teil A (VOL/A) in der Ausgabe 2009 vom 20. November 2009 (BAnz.
Nr. 196a vom 29. Dezember 2009), geändert durch Bekanntmachung
vom 19. Februar 2010 (BAnz. Nr. 32 vom 26. Februar 2010, S. 755) und
- die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) in der Ausgabe
2009 vom 18. November 2009 (BAnz. Nr. 185a vom 8. Dezember 2009)
in Kraft.
Ab dem 11. Juni 2010 sind auch anzuwenden:
- Abschnitt 1, Teil A und Teil B der VOB in der Ausgabe 2009 vom
31. Juli 2009 (BAnz. Nr. 155 vom 15. Oktober 2009),
- Teil C der VOB in der Fassung der vom Beuth-Verlag für das DIN herausgegebenen
Gesamtausgabe 2009 und
- Abschnitt 1, Teil A der VOL in der Ausgabe 2009 vom 20. November
2009 (BAnz. Nr. 196a vom 29. Dezember 2009), geändert durch Bekanntmachung
vom 19. Februar 2010 (BAnz. Nr. 32 vom 26. Februar
2010, S. 755).
Aufgrund der Novellierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - VOB 2009 wurde auch eine Anpassung des VHB 2008 erforderlich. Mit dem in Kraft treten des neuen Vergaberechts sind die Änderungen und Anpassungen des VHB mit Stand Mai 2010 zeitgleich veröffentlicht worden und in Kraft getreten. Neben redaktionellen Änderungen erfolgten wesentliche inhaltliche Änderungen. Die Änderungen betreffen sowohl die Richtlinien als auch den Großteil der Formblätter.
Die Formblätter des VHB haben sich zu einem wichtigen Arbeitsmittel bei der Vorbereitung und Abwicklung von Bauverträgen nach VOB und sonstigen Leistungen nach VOL entwickelt. Und das nicht nur als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Baumaßnahmen des Bundes. Die Richtlinien und die Formblätter werden ebenfalls von den Ländern, den Gemeinden, sowie dem privatwirtschaftlichen Bereich zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hochbaumaßnahmen genutzt.
Verlag Dashöfer GmbH
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