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Ärger im Treppenhaus: Wenn Nachbarn sich nicht riechen können

23.07.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Immowelt AG.

Den Deutschen gehen vor allem penetrante Gerüche im Treppenhaus auf die Nerven. Das ergab eine repräsentative Studie von immowelt.de. Jeder Dritte ärgert sich, wenn Nachbarn den Kinderwagen im Treppenhaus abstellen.

Knoblauchgarnelen, Sauerkraut oder Raclette – Wer seine Nachbarn ärgern will, sollte geruchsintensiv kochen. Bei der repräsentativen Studie „Wohnen und Leben“ des Immobilienportals immowelt.de regen sich die Befragten hauptsächlich über penetrante Gerüche im Treppenhaus auf.

Empfindliche Näschen

Doch nicht nur wenn es nach Essen riecht, haben die Deutschen die Nase voll von ihren Nachbarn. Zigarettenrauch im Hausflur wird als noch unangenehmer empfunden. Hingegen beschwert sich nur jeder Zehnte darüber, dass es im gemeinsamen Hausflur nach Urin stinkt. Offensichtlich ein Problem, dass nicht jede Hausgemeinschaft kennt.

My home, my castle

Spitzenreiter der Treppenhaus-Aufreger ist jedoch die offenstehende Haustür: Jeder Zweite gerät deswegen regelmäßig in Rage. Kein Wunder, Eindringlinge jeglicher Art könnten darin eine Einladung sehen mal vorbeizuschauen. Da hilft es auch nicht, wenn der neugierige Nachbar den Flur im Auge behält – und immer dann zufällig die Tür öffnet, wenn man die Treppe heraufkommt. Jeder Dritte regt sich über Wachhunde à la Else Kling auf.

Abstellkammer Treppenhaus

Ebenfalls für jeden Dritten nervenaufreibend sind lärmende Kinder sowie im Treppenhaus abgestellte Kinderwagen oder Fahrräder.

Gegen Klatschweiber oder Hobbyköche mit einer Vorliebe für starke Gewürze fehlen gesetzliche Regelungen – bei sperrigen Gegenständen sieht das anders aus: Zahlreiche Gerichtsurteile befassen sich mit Streitigkeiten rund um im Treppenhaus abgestellte Kinderwagen, Fahrräder oder Gehhilfen. Dabei ist es eigentlich ganz simpel: Im Falle eines Brandes sollten die Hausbewohner problemlos flüchten können und sich die Feuerwehr nicht erst den Weg freikämpfen müssen. Hausordnung oder Mietvertrag können daher das Abstellen von Fahrrädern im Treppenhaus ebenso untersagen, wie das Aufstellen von Pflanzen oder Schuhschränken. Kinderwagen oder Rollator dürfen hingegen im Hausflur geparkt werden solange niemand durch sie behindert wird. Auch hier gibt es aber Ausnahmen: Bieten Vermieter oder Hausverwaltung eine gut zugängliche Abstellmöglichkeit oder ist gar ein Fahrstuhl vorhanden, kann auch das Parken von Kinderwagen oder Rollator im Treppenhaus verboten sein.

Für die repräsentative Studie Wohnen und Leben Winter 2012 wurden im Auftrag von immowelt.de 1.084 Personen durch das Marktforschungsinstitut Innofact befragt. 690 davon leben in Wohnungen.

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