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Abschied von der „Pappe“ – die elektronische Lohnsteuerkarte startet 2012

28.09.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: PersonalGate.

Die Lohnsteuerkarte in Papierform wird es in Zukunft nicht mehr geben. Ab 2012 startet der elektronische Lohnsteuerabzug, bei dem alle Lohnsteuerabzugsmerkmale vom Finanzamt in einer elektronischen Datenbank gespeichert werden. Arbeitgeber können die Daten dann von dort abrufen.

Für Eintragungen und Änderungen, wie etwa die Eintragung von Kinderfreibeträgen, die Änderung der Steuerklasse oder der Religionszugehörigkeit sind dann nicht mehr wie bisher die Gemeinden, sondern die Finanzämter zuständig. Darauf weist der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hin.

„Weil die Lohnsteuerkarten zum letzten Mal 2010 versandt worden sind, das elektronische Verfahren aber erst am 1.1.2012 startet, sind ein paar Besonderheiten zu beachten“, sagt Christian Böke, Vizepräsident des Verbandes und Steuerberater aus Braunschweig. So bleibt die Lohnsteuerkarte 2010 einschließlich aller eingetragener Merkmale auch für 2011 gültig. Wer 2011 ein Arbeitsverhältnis neu aufnimmt, muss dem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 oder eine von den Finanzämtern ausgestellte Ersatzbescheinigung vorlegen.

Die Finanzverwaltung hat angekündigt, im Herbst alle Arbeitnehmer anzuschreiben und sie über die bisher gemeldeten Daten zu informieren. Christian Böke rät: „Arbeitnehmer sollten die Lohnsteuerabzugsmerkmale genau prüfen, um falschen Angaben vorzubeugen.“

Quelle: Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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