07.08.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Stiftung Warentest.
Entscheiden sich Angestellte für die Altersteilzeit, arbeiten sie nur die Hälfte der Zeit. Sie erhalten das halbe Gehalt, das jedoch um 20 Prozent aufgestockt wird. In vielen Branchen ist es sogar mehr. Die Reduzierung der Arbeitszeit kann entweder in Form einer geringeren Wochenstundenzahl bis zum regulären Rentenantritt oder als ein vorgezogener Ruhestand wahrgenommen werden.
Bei letzterem Modell, dem Blockmodell, gibt es zwei gleich lange Beschäftigungsphasen, die Arbeitsphase und die Freistellungsphase. Während der Arbeitnehmer in der ersten Phase regulär arbeitet, hat er in der zweiten Phase, trotz regulärer Bezahlung, frei. Dafür entscheiden sich rund 90 Prozent der Menschen, die Arbeitsteilzeit beantragen.
Da der Arbeitgeber während der Freistellungsphase weiterhin in die Rentenkasse einzahlt, muss der Arbeitsteilzeitler trotz vorzeitigem Ruhestand kaum Renteneinbußen in Kauf nehmen.
Finanztest rät, sich rund zwei Jahre vorher im Personalbüro oder beim Betriebsrat zu erkundigen, ob und ab welchem Alter man mit der Altersteilzeit anfangen kann. Meist ist die Altersteilzeit auf einen Prozentsatz der Beschäftigten im Betrieb begrenzt.
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