19.03.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: SH C - Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
„Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz enthält diverse Änderungen bei der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge, insbesondere in Hinsicht auf die Riester-Rente“, sagt Marcel Radke, Steuerfachwirt bei der Kanzlei SH+C in Regensburg. Beispielsweise sollen sämtliche Altersvorsorgeprodukte in Zukunft besser vergleichbar werden. Das Gesetz hat der Bundestag am 31. Januar 2013 beschlossen, allerdings muss jetzt noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.
Im Einzelnen enthält das Gesetz folgende Änderungen:
Kosten beim Vertragswechsel: Der Anleger hat jederzeit das Recht, den Anbieter seines Altersvorsorgevertrages zu wechseln, was allerdings auch für das bereits geförderte Altersvorsorgevermögen mit erneuten Abschluss- und Vertriebskosten verbunden ist. Diese Kosten werden auf maximal 150 Euro begrenzt. Außerdem sollen maximal 50 % des übertragenen Kapitals bei der Berechnung der Abschluss- und Vertriebskosten beim neuen Anbieter berücksichtigt werden dürfen.
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