25.08.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V..
Die Verordnungsentwürfe beruhen auf § 30 EnSiG und sollen einen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergiesicherungsverordnung – EnSikuV) und über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergiesicherungsverordnung – EnSimiV) leisten.
Die Kerninhalte des Entwurfs zur Kurzfristenenergiesicherungsverordnung umfassen insbesondere Vorgaben zu:
Im Rahmen der Mittelfristenergieversorgungssicherungsverordnung sind folgende Punkte zentral:
Am 18. August 2022 fand die begleitende Anhörung durch das Bundeswirtschaftsministerium statt.
Die von der Bundesnetzagentur kürzlich veröffentlichten Gas-Szenarien von Juli 2022 bis Juni 2023 sind als wichtige Schritte zur Sicherstellung der Energieversorgung in den kommenden Monaten zu bewerten. Sie machen die Wichtigkeit von Einsparungen in Höhe von 20 Prozent deutlich, um einem Gasnotstand im kommenden Winter entgegenzuwirken.
Die Energiesicherungsverordnungen nimmt auch Private und Unternehmen in die Pflicht, Energieeffizienz zu erhöhen und den Energieverbrauch in Deutschland schnellstmöglich zu reduzieren. Dem kommt eine wichtige Signalwirkung zu, denn als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist es maßgeblich, dass Kommunen, Bund, Länder, Wirtschaft und auch Bürgerinnen und Bürger hier einen Beitrag leisten. Der sparsame Umgang mit Energie und knappen Ressourcen zum Schutz der Umwelt ist eine vorrangige Aufgabe unserer Zeit und muss, gerade in Anbetracht des Klimawandels, auch nach außer Kraft treten der Verordnungen von der Bundesregierung weiter intensiviert werden.
Die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände weist auf Optimierungspotentiale und offene Fragen hinsichtlich der Verordnungen hin. Darüber hinaus gilt es auch weiterhin aktiv an weiteren Maßnahmen zu arbeiten; so insbesondere im Hinblick auf Prioritätenlisten und Katastrophenplänen.
Bild: Rodolfo Clix (Pexels, Pexels Lizenz)
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