26.09.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: IMR - Immobilien Management Reichhardt.
Immer häufiger tauchen daher Fragen auf, unter welchen Voraussetzungen Eigentümern die Errichtung eines Balkonkraftwerkes gestattet werden kann, ob Eigentümer sogar einen Anspruch auf die Gestattung haben und mit welchen Vorgaben die Eigentümer einen Gestattungsbeschluss versehen können.
Die Anbringung an der Balkonbrüstung stellt eine bauliche Veränderung dar, die die Eigentümer in der Eigentümerversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gestatten können. Auch die Pläne der Bundesregierung, die Installation eines solchen Balkonkraftwerks zu einer sog. privilegierten baulichen Veränderung aufzuwerten, ändert nichts daran, dass es vor Montage eines Gestattungsbeschlusses bedarf.
Ob die Aufstellung einer solchen Anlage im Bereich des Sondereigentums oder auf Sondernutzungsflächen (z. B. Garten) einer Genehmigung durch die Gemeinschaft bedarf, muss im Einzelfall betrachtet werden. Sowohl die optische Veränderung als auch der Anschluss an das Stromnetz sprechen tendenziell dafür, dass auch hier eine Gestattung der Gemeinschaft erforderlich ist.
Wohnungseigentümer, die die Installation eines Balkonkraftwerks planen, müssen also beim WEG-Verwalter die Aufnahme eines entsprechenden Beschlusses auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung beantragen. Zur Vorbereitung eines rechtssicheren Beschlusses sollte der Antrag folgende Punkte enthalten:
Die Eigentümer müssen bei der Beschlussfassung über diese Informationen verfügen und idealerweise schon zusammen mit der Einladung zur Eigentümerversammlung erhalten.
Bild: MichaelGaida (Pixabay, Pixabay License)
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