02.11.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Die deutsche Bauindustrie.
Sie umfasst die Gewerke des Dachdecker-Handwerks, der elektro- und informationstechnischen Handwerke, des Gerüstbauer-Handwerks, des Maler- und Lackierhandwerks, des Metall-Handwerks, des Tischler- und Schreiner-Handwerks, des Raumausstatter-Handwerks, des Sanitär-Heizung-Klima-Handwerks sowie das Baugewerbe und die Bauindustrie. Auf Gewerkschaftsseite sind die IG.BAU und die IG Metall beteiligt.
Ziel der am 15. Oktober 2017 in Berlin geschlossenen Verbändevereinbarung ist es, für tarifgebundene Bau- und Ausbaubetriebe Unklarheiten zu beseitigen, welche tariflichen Branchen-Regelungen im Hinblick auf Mindestlöhne oder Sozialkassenbeiträge für ihre Mitarbeiter Anwendung finden. Bisher mussten derartige Streitigkeiten oftmals in langwierigen und kostenaufwendigen Gerichtsverfahren geklärt werden oder führten zu Einsprüchen und Verzögerungen bei Allgemeinverbindlicherklärungen.
Die Verbändevereinbarung enthält eine ganze Reihe von Elementen, um künftig Auseinandersetzungen, die sich aus der branchenbezogenen Abgrenzung untereinander ergeben, zu vermeiden und offene Fragen einvernehmlich zu lösen. Dazu zählen insbesondere
Mit dieser tarifpolitischen Koordination betreten die beteiligten Tarifpartner Neuland und wollen so einen Beitrag zur Stärkung der Tarifautonomie leisten. Sie schafft für die Unternehmen mehr Rechtssicherheit, vermeidet unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen und trägt dazu bei, die Zusammenarbeit der Verbände der Ausbau- und Baugewerke weiter zu festigen.
Die Einigung war unter Moderation des Unternehmerverbandes Deutsches Handwerk (UDH) zustande gekommen.
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