25.04.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
Macht keinen Spaß: Das Geld mit der Lupe suchen. Aber hilft eine gesetzliche Verkürzung der Zahlungsfristen - oder schadet sie? Foto: Images Money [Lizenz: CC BY-ND]
„Sollte der Bundestag den Gesetzentwurf so beschließen, wird das Gesetz der mittelständischen Bauwirtschaft rund 4,3 Mrd. Euro an Liquidität pro Jahr entziehen. Für viele Betriebe würde dies das wirtschaftliche Aus bedeuten, da sie diesen Liquiditätsbedarf weder aus Eigenmitteln noch über Kredite schultern könnten,“ so der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, in einem Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
„Denn was für Griechenland, Italien oder Spanien tatsächlich eine Verbesserung der Zahlungsfristen darstellt, wird für deutsche Unternehmen zum Bumerang und benachteiligt sie extrem, weiterem Zahlungsverzug wird Vorschub geleistet“, so Pakleppa weiter. Ausnahmsweise besteht überhaupt kein Handlungsbedarf; denn eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs ist nicht notwendig, da die Richtlinie ausdrücklich Regelungen zulässt, die für die Gläubiger günstiger sind. In Artikel 12 Abs. 3 der Richtlinie heißt es: „Die Mitgliedstaaten können Vorschriften beibehalten oder erlassen, die für den Gläubiger günstiger sind als die zur Erfüllung dieser Richtlinie notwendigen Maßnahmen.“
Die Frage, ob der Zahlungsverzug in Deutschland tatsächlich bekämpft wird, entscheide der deutsche und nicht der europäische Gesetzgeber – und leider sei er im Begriff, es falsch zu entscheiden.
„Wir appellieren daher an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages: Verhindern Sie alle Regelungen, die die derzeitige Rechtslage für die mittelständische Bauwirtschaft verschlechtern. Bedenken Sie dabei, dass die mittelständischen Bauunternehmen hier in Deutschland ihre Leistung erbringen, hier Steuern und Abgaben entrichten und hier mehrere Millionen Menschen beschäftigen, die ebenfalls Steuern und Sozialabgaben leisten. Ihre Arbeitsplätze gilt es zu erhalten“, so Pakleppa.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs sah zunächst eine Zahlungsfrist für gewerbliche Auftraggeber von 60 Tagen vor. Nun zeichnet sich zwar ab, dass diese Zahlungsfrist von 60 auf 30 Tage reduziert werden soll. Darüber hinaus soll die Abnahmefrist von 30 auf 15 Tage gekürzt werden.
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