10.04.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V..
Im Anschluss an den Bundestag hat auch der Bundesrat abschließend über das geplante neue Bauvertragsrecht beraten. Entsprechend des Abstimmungsergebnisses tritt das Gesetz zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Verbraucherschutzorganisationen wie der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) begrüßen die größte BGB-Reform der letzten 15 Jahre. Die Novellierung fördere den Interessenausgleich am Bau und sorge für mehr Transparenz und Vertragssicherheit für private Bauherren.
Das neue Gesetz befähigt Bauherren künftig, abgeschlossene Verbraucherbauverträge innerhalb einer 14-tägigen Frist zu widerrufen. Auf diese Weise werden sie vor eigenen übereilten Entscheidungen geschützt.
Zudem wird das Bauunternehmen verpflichtet, verbindliche Angaben zum Fertigstellungstermin abzugeben und dem Bauherren vor Baubeginn eine detaillierte Baubeschreibung zu übergeben.
Dadurch werden Vertragsinhalte transparenter und können miteinander verglichen werden. Verbraucher werden auch durch Klauseln zur Begrenzung der Abschlagszahlungen und Übergabe von Bauunterlagen vor wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken stärker geschützt.
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