27.01.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Die Amazon Logistik Potsdam GmbH stellt jeweils für das Weihnachtsgeschäft mehrere hundert Arbeitnehmer befristet ein, von denen ein Teil – abhängig von Arbeitsbedarf und Beurteilung – zum Jahresende in weitere befristete oder unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen werden.
Die Kläger, denen nur eine auf einen Monat befristete Beschäftigung angeboten worden war, hatten geltend gemacht, sie seien wegen ihres Betriebsratsamtes unberücksichtigt geblieben.
Die Klagen blieben auch vor dem Landesarbeitsgericht erfolglos. Zwar könne ein Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestehen, wenn diese nur wegen einer Betriebsratstätigkeit verweigert werde; denn dies stellte eine verbotene Benachteiligung wegen des Betriebsratsamts dar (§ 78 Betriebsverfassungsgesetz – BetrVG). Die Kläger hätten in dem vorliegenden Fall jedoch nicht konkret vortragen können, dass eine derartige Benachteiligung erfolgt sei, zumal bei der Arbeitgeberin weiterhin ein Betriebsrat bestehe, die Auswahl der weiterbeschäftigten Arbeitnehmer nach einem formalen Verfahren erfolgt sei und zu ihnen auch Betriebsratsmitglieder gehört hätten. Allein die Vermutung der Kläger, sie seien wegen ihrer Betriebsratstätigkeit nicht übernommen worden, genüge nicht.
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 23 Sa 1445/15 und 23 Sa 1446/15
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